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Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort - 08.05.2012
Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung zieht vorerst keine Konsequenzen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, das aus Anlass des Krisenmanagements von Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem Fund von Dioxin in Futtermitteln und der EHEC-Infektionswelle zur Verbesserung der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vorgelegt wurde. In einer Antwort (17/9326) der Bundesregierung heißt es zur Begründung, dass die Auswertung der Empfehlungen des Bundesbeauftragten noch nicht abgeschlossen ist und einige Empfehlungen des Bundesbeauftragten sich außerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bewegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einer Kleinen Anfrage (17/9235) eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten eingefordert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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