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Eine Unterzeichnung des Acta-Abkommens durch die Bundesregierung ist nicht geplant. Das machte der Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), am Montag, 7. Mai 2012, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich. Seit Anfang des Jahres sei absehbar gewesen, dass das Europäische Parlament das Abkommen nicht ratifizieren werde, sagte Stadler. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe daraufhin dafür gesorgt, dass die Vorlage nicht unterzeichnet wird. Damit sei auch eine Ratifizierung durch den Bundestag kein Thema.
Gegen eine solche Ratifizierung des Acta-Abkommens hatte sich der Petent Herbert Bredthauer in einer Eingabe gewandt. Vor dem Petitionsausschuss vertrat Bredthauer die Ansicht, das multilaterale Handelsabkommen, mit dem gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden soll, führe zur Einschränkung von Bürgerrechten.
Wenn auch "in Fußnoten verborgen", so werde dort beschrieben, dass Internetprovider den Datenverkehr überwachen müssten. Das geschehe, in dem sie mit einer erhöhten Vermittlerhaftung belegt würden. "Da sie dafür verantwortlich gemacht werden, was über ihre Datenleitungen transportiert wird, müssen sie in die zu sendenden Internetpakete reinschauen", sagte der Petent.
Das sei etwa so, als wenn "in der analogen Welt" jeder Brief geöffnet würde, um nachzuschauen, ob dort nicht etwas Illegales enthalten sei. "Die Bürger werden so unter Generalverdacht gestellt", urteilte Bredthauer. Zudem gehe die Rechtssicherheit verloren und werde die Demokratie eingeschränkt. "Wer sich dagegen wehrt ist kein Internetaktivist, sondern ein Demokrat", sagte der Petent.
Aus Sicht von Max Stadler ist es richtig, dass durch die Petition dieses "wichtige Thema" aufgegriffen wird. Doch habe sich seit deren Einreichung der Verfahrensstand entscheidend verändert. Auf Nachfrage der Abgeordneten erläuterte der Staatssekretär, wieso die Bundesregierung ursprünglich dem Abkommen zugestimmt habe. Das sei dadurch begründet, dass es im deutschen Interesse als einer Exportnation sei, einen Schutz vor Produktpiraterie zu schaffen. "Dadurch entstehen der deutschen Wirtschaft Milliardenschäden", sagte Stadler.
Aufgrund des Handelns des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission sei es jedoch geboten gewesen, das Verfahren abzubrechen. Angesprochen auf die intransparenten Verhandlungen sagte er, einmal mehr sei dadurch ein Misstrauen entstanden, das "inhaltlich gar nicht unbedingt gerechtfertigt ist, von der Politik aber zur Kenntnis genommen werden muss". Ein solches Verfahren sei jedoch bei internationalen Verhandlungen üblich, sagte Stadler weiter. Die Bundesregierung habe zwar nach mehr Transparenz gesucht, aber: "Wir sitzen nicht allein am Tisch."
Immerhin sei es gelungen, während des Verhandlungsprozesses vorläufige Texte zu veröffentlichen. Was die viel kritisierten "schwammigen Formulierungen und unbestimmten Rechtsbegriffe" im Text des Abkommens angehe, so seien diese auch gewählt worden, damit im deutschen Recht keine Änderungen nötig geworden wären. "Käme Acta, brächte es keine Rechtsverschärfungen mit sich", betonte der Justizstaatssekretär.
Ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) ging auf die Frage des Generika-Handels ein, der nach Ansicht des Petenten durch Acta zu Ungunsten der Entwicklungsländer erschwert würde. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), so dessen Vertreter, teile diese Ansicht nicht. Die Frage des Saatgutbereiches hingegen habe man anfangs nicht näher betrachtet, werde hier jedoch "zukunftsgerichtet etwas nervös".
Es bestehe in der Tat die Möglichkeit, dass es zu Problemen bei Nichtunterzeichnerländern kommen kann. Für den Fall, dass das Europäische Parlament Acta doch ratifizieren sollte, werde die Bundesregierung dies näher untersuchen, kündigte der Ministeriumsvertreter an. (hau)