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Der Bundestag entscheidet am Freitag, 15. Juni 2012, über einen Antrag der SPD-Fraktion (17/3685) zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Vor der Abstimmung steht von 13.35 Uhr an eine 45-minütige Plenardebatte zu dem Thema auf der Tagesordnung. Die Aussprache erhält durch eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Halle-Wittenberg im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzliche Nahrung. Danach zahlt nahezu jedes vierte Krankenhaus sogenannte Fangprämien für die Zuweisung von Patienten. 19 Prozent der befragten Ärzte sagten den Angaben zufolge aus, das Verbot, sich an der Zuweisung von Patienten zu bereichern oder dafür Vorteile zu gewähren, nicht zu kennen.
Die SPD-Fraktion geht in ihrem Antrag davon aus, dass der GKV pro Jahr wegen Korruption im Gesundheitswesen jedes Jahr Milliarden Euro verloren gehen. Die Abgeordneten beziehen sich auf Schätzungen des "European Healthcare Fraud and Corruption Network", nach denen sich die Verluste im Gesundheitswesen aufgrund von Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung auf drei bis zehn Prozent der Ausgaben belaufen. "Das wären in Deutschland alleine bei den gesetzlichen Krankenkassen zwischen fünf und 18 Milliarden Euro pro Jahr", heißt es im SPD-Antrag.
Neben dem finanziellen Schaden für die Kassen drohten Patienten "zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn für die Auswahl einer Krebstherapie nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden Arzt", betonen die Abgeordneten.
Als Gegenmaßnahme schlägt die SPD-Fraktion eine Änderung des Strafgesetzbuches vor. So sollten Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte künftig Straftatbestände darstellen. Dazu heißt es in dem Antrag, derzeit sei es in der staatsanwaltschaftlichen Praxis und in der juristischen Literatur höchst umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können.
Die Abgeordneten verlangen, dass es einen strafrechtlichen Schutz für die Patienten geben müsse, "der sicherstellt, dass nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich medizinische Beweggründe für die Art der Behandlung maßgeblich sind". Die Frage, wann Geschenke von Pharmaunternehmen an Ärzte einer Bestechung gleichkommen, beschäftigt derzeit auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In ihrem Antrag fordern die Sozialdemokraten weiter, durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, "dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden". Zudem müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei errichten.
Außerdem regen die Abgeordneten einen besonderen, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielenden Straftatbestand zu schaffen. Zurzeit sei es so, dass das gesundheitliche Risiko für den Patienten und die Frage der Behandlungsqualität für die strafrechtliche Qualifizierung als Betrug keine Rolle spiele, wird in dem Antrag erläutert. (mpi)