Grüne: Aufwandsentschädigung für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Arbeitslosengeld II anrechnen

Arbeit und Soziales/Antrag - 14.06.2012

Berlin: (hib/TYH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ehrenamtliches Engagement bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII fördern. In einem entsprechenden Antrag (17/9950) fordert sie die Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf auf, der die Übergangsleiterpauschale analog zu den Regelungen im Einkommenssteuerrecht in Höhe von monatlich 175 Euro nicht auf Leistungen des SGB II und XII anrechnet. Aus öffentlichen Kassen gezahlte pauschale Aufwandsentschädigungen – etwa für kommunalpolitische Tätigkeiten – sollen demnach ebenfalls nicht auf Arbeitslosengeld II, ergänzendes Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter angerechnet werden.

Bürgerschaftliches Engagement könne die Arbeitsfähigkeit arbeitsloser Menschen erhalten und deren Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Es sei daher „kontraproduktiv“, wenn steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen auf Leistungen nach dem SGB II und XII angerechnet würden.

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