über- und außerplanmäßige Ausgaben

Haushalt/Unterrichtung - 07.06.2012

Berlin: (hib/MIK) In den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 20,03 Millionen Euro genehmigt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/9863) hervor. Die bewilligten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich danach auf 99,65 Millionen Euro. Davon sind allein 98,2 Millionen Euro für Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für Lkw durch Private vorgesehen.

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