Grüne wollen Straffreiheit für Cannabis-Eigengebrauch

Gesundheit/Antrag - 14.06.2012

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Eigengebrauch von Cannabis entkriminalisieren. In einem Antrag (17/9948), der am Donnerstag, 14. Juni 2012, in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordern die Abgeordneten, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Künftig soll es danach nicht strafbar sein, wenn eine Person Cannabis „ausschließlich zum Eigenverbrauch anbaut, herstellt, einführt, erwirbt, besitzt oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt“. Zur Begründung heißt es, Cannabis sei im Gegensatz zu anderen illegalen Substanzen eine Alltagsdroge. Die Grünen verweisen zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach beim gelegentlichen Erwerb und Besitz geringer Mengen weicher Drogen zum Eigenkonsum ohne Fremdgefährdung eine staatliche Sanktion regelmäßig entbehrlich sei.

Die Fraktion führt weiter aus, dass mit der angestrebten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein Anstieg des Cannabisgebrauchs nicht zu erwarten sei. Es gebe „keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass eine liberale Drogenpolitik den Cannabisgebrauch begünstigt und eine repressivere Regelung diesen verringert“, heißt es im Antrag.

Die Abgeordneten verlangen darüber hinaus, die nationale Drogenpolitik zu evaluieren. Dazu solle eine Kommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Drogenhilfe und der Gesundheitspolitik sowie kommunalen Spitzenverbänden und Ländern einberufen werden, die das geltende Betäubungsmittelreicht auch im Hinblick auf internationale Erfahrungen untersucht und Empfehlungen zu dessen Reform formuliert. Im Mittelpunkt sollten Wirksamkeit und Effizienz von Hilfsangeboten stehen.

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