Grüne fragen nach Verhalten der Bundesregierung im Rechtsstreit Kiobel versus Shell

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Kleine Anfrage - 06.06.2012

Berlin: (hib/BOB) Das „Verhalten der Bundesregierung in dem Rechtsstreit Kiobel versus Shell“ vor dem Supreme Court der USA thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9687). Danach geht es in dem Rechtsstreit um eine Klage der Ehefrau des verstorbenen Barinem Kiobel, einem ehemaligen Sprecher des im Nigerdelta ansässigen Ogani-Volkes, und elf weiterer nigerianischer Ogoni. Sie werfen dem Ölkonzern Shell vor, zwischen 1992 und 1995 an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Folter und außergerichtliche Hinrichtungen sowie an anderen Verstößen gegen das Völkerrecht gegen die Ogoni beteiligt gewesen zu sein. Das Volk der Ogoni „litt damals und leidet bis heute unter der Ölförderung von Shell im Nigerdelta“, betont die Fraktion. Wissen will die Fraktion unter anderem, was die Bundesregierung verlasst hat, sich in den Rechtsstreit einzumischen. Welche inhaltliche Motivation die Bundesregierung verfolgt, interessiert die Grünen ebenfalls.

Die Bundesregierung ließ den Angaben zufolge das zuständige Gericht Anfang Februar dieses Jahres wissen, dass sie es für falsch halte, wenn Verfahren mit einem geringen Bezug zu den USA vor einem dortigen Gericht verhandelt werden.

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