Kartellrecht soll auch dem Verbraucherschutz dienen

Wirtschaft und Technologie/Antrag - 14.06.2012

Berlin: (hib/HLE) Der Verbraucherschutz soll als Zweckbestimmung in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) aufgenommen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert außerdem in einem Antrag (17/9956), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, eine Förderung der Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht, um negativen Folgen des Wettbewerbs wie Klimaschäden, Rohstoffverzehr und Artenverlust entgegenzuwirken.

In ihrem Antrag bezeichnet die Fraktion den Wettbewerb als einen „Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft“. Die Wettbewerbspolitik müsse den Wettbewerb in den Dienst der Verbraucher stellen „und zu ihren Gunsten eingreifen, wenn Machtkonzentrationen ungerechtfertigte Renditen für die Anbieter ermöglichen“.

Der Bundesregierung wird vorgeworfen, in der Wettbewerbspolitik auf marktwirtschaftliche Verwerfungen unsystematisch und unkoordiniert mit mehr oder weniger willkürlichen Einzelmaßnahmen zu reagieren. In dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf „fehlen Regelungen, um eine effiziente Kartellverfolgung zu ermöglichen und so die Abschreckung als primäres Ziel der Kartellverfolgung zu stärken,“ kritisiert die Fraktion.

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