Anhörung zu Arzneimittelgesetz-Novelle

Ausschuss für Gesundheit - 05.06.2012

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss befasst sich am Montag, 11. Juni, in einer öffentlichen Anhörung mit Änderungen arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. In dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9341), mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, geht es unter anderem darum, das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu verhindern. Thema der Anhörung ist ferner ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/9556), die den Medikamenten-Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzen will. Die dreistündige Veranstaltung im Anhörungssaal 3.101 Marie-Elisabeth-Lüders-Haus beginnt um 14.30 Uhr. Es sind unter anderen die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), der GKV-Spitzenverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die European Association of Mail Service Pharmacies geladen.

Weiteres Ziel des Regierungsentwurfs ist die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden. Auch hierzu liegen Europäische Richtlinien vor. Ferner sollen im Heilmittelwerbegesetz Änderungen zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung vorgenommen werden, die laut Gesetzentwurf der weiteren Liberalisierung des Heilmittelrechts dienen. Darüberhinaus will die Bundesregierung festlegen, dass die deutsche Arzneimittelpreisverordnung auch für Versandapotheken im Ausland gelten soll.

Die Linke schreibt in ihrem Antrag, der Versandhandel mit Arzneimitteln sei „das Haupteinfallstor für Fälschungen“. Die Bemühungen, Patienten durch Zertifizierungen und Länderlisten vor illegalen Versendern zu schützen, hätten sich „als nicht ausreichend sicher erwiesen“. Weiter heißt es in dem Antrag, der Pick-Up-Handel, bei dem Arzneimittelsendungen bei Drogerien, Tankstellen oder Metzgereien bestellt und abgeholt werden, laufe dem Bestreben einer hochwertigen und sicheren Arzneimitteversorgung entgegen und werde dem besonderen Charakter von Arzneimitteln nicht gerecht.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.

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