Änderungen der Mitgliedschaftsregeln bei der Karibischen Entwicklungsbank

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf - 01.06.2012

Berlin: (hib/AHE) Der Gouverneursrat der Karibischen Entwicklungsbank (CDB), deren Mitglied Deutschland seit 1989 ist, hat Änderungen des Gründungsübereinkommens vorgenommen. Durch sie wird die Mitgliedschaft über Staaten hinaus auf Institutionen ausgeweitet und in diesem Zuge wird das Direktorium der Bank erweitert, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9698). Mit dem Gesetz sollen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Entwurf sieht zudem vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des CDB-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. In aller Regel handele es sich bei den Änderungen um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung der Bank oder zum Management der Kapitalbestände, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hätten, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 11. Mai 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein