Einfluss Deutschlands in der Interamerikanischen Entwicklungsbank soll wachsen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf - 30.05.2012

Berlin: (hib/AHE) Der Gouverneursrat der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), deren Mitglied Deutschland seit 1976 ist, hat Änderungen des Gründungsübereinkommens gebilligt. Sie betreffen insbesondere die Mehrheitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen der Bank, eine Erweiterung des Direktoriums sowie die Lockerung von Mindestgrenzen bei der Stimmzahl bestimmter Staaten, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9697). Mit dem Gesetz sollen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden.

„Durch die Änderung bei der Stimmverteilung wird der Einfluss der nichtregionalen Mitglieder der Bank und damit auch Deutschlands gestärkt“, schreibt die Bundesregierung. Der Entwurf sieht zudem vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des IDB-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.

In aller Regel handele es sich bei den Änderungen um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung der Bank oder zum Management der Kapitalbestände, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hätten, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 11. Mai 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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