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Umwelt/Unterrichtung - 24.05.2012
Berlin: (hib/AS) Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die vom Bundestag am 29. März beschlossen wurde, soll nach dem Willen des Bundesrates an den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. In einer Unterrichtung (17/9643) erklärt der Bundesrat, dass das Gesetz grundlegend überarbeitet werden solle. Zur Begründung schreibt die Ländervertretung, dass die im Gesetz festgelegte Begrenzung des Zubaus „faktisch eine Absenkung“ darstelle. Damit würden sowohl die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Frage gestellt, sondern auch die Investitionssicherheit der Branche und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gefährdet werden. Die drastischen Kürzungen würden zudem den Wettbewerb auf dem „gegenwärtig äußerst angespannten Fotovoltaik-Herstellermarkt“ verschärfen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat gegen das im Gesetz vorgesehene Marktintegrationsmodell aus. Es schaffe keine Anreize zur Stärkung des Eigenverbrauchs, sondern sei in der Regel mit weiterem Investitionsaufwand verbunden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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