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Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf - 13.06.2012
Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen wollen ab dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einführen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP (17/9917) sieht vor, dass Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro monatlich erhalten sollen. Das Betreuungsgeld soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich beziffert.Die Koalitionsfraktionen begründen ihr Gesetzesvorhaben mit der fehlenden „Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen“. Im Gegensatz zu jenen Eltern, die öffentlich geförderte Betreuungsangebote für ihre Kleinkinder in Anspruch nehmen, hätten diese Eltern bislang keine öffentliche Förderung für die tägliche Betreuung ihrer Kinder erhalten. Es sei die Aufgabe staatlicher Familienförderung, Eltern eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu ermöglichen. Diese Wahlfreiheit werde durch die Einführung des Betreuungsgeldes, das zeitlich an das Elterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes anschließt, geschaffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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