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Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - 13.06.2012
Berlin: (hib/HLE) Ein neues Bergrecht wird es vorerst nicht geben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie lehnte am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP drei Anträge und einen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen ab.So hatte die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9560) mehr Transparenz bei bergrechtlichen Verfahren und eine stärkere Einbeziehung des Umweltschutzes gefordert. Die Linksfraktion verlangte in einem Antrag (17/9034), dass die Interessen der Umwelt und der vom Abbau von Bodenschätzen betroffenen Menschen angemessen berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Gesetzentwurf (17/9390) eingebracht, in dem eine einheitliche Bergbau-Förderabgabe in Höhe von zehn Prozent vorgesehen ist. Schließlich verlangte die Fraktion in einem Antrag (17/8133) eine öffentliche Interessenabwägung „zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen“.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warf besonders den Grünen vor, „Bergbau-Verhinderungsanträge“ zu stellen. Dagegen enthalte der Antrag der SPD-Fraktion wenigstens noch diskussionswürdige Punkte. Der Sprecher verwies auf Äußerungen des Gewerkschaftsvertreters in der öffentlichen Anhörung zum Bergrecht, wonach die Akzeptanz für den Bergbau nicht per Gesetz hergestellt werden könne. Es gebe keinen grundsätzlichen Bedarf für Änderungen am Bergrecht. Ähnlich argumentierte der Sprecher der FDP-Fraktion. Das Bergrecht habe sich in der Praxis bewährt. Ob es beim Bundesberggesetz noch Optimierungsbedarf gebe, werde auch in Zukunft geprüft werden.
Die SPD-Fraktion bedauerte, dass die Koalition keinerlei Initiative zur Änderung des Bergrechts ergreifen wolle. Die öffentliche Anhörung habe ergeben, dass das Gesetz nicht mehr in vollem Umfang zeitgemäß sei. So müsse es zu einer stärkeren Einbeziehung von Umweltaspekten kommen. Auch die Linksfraktion betonte die aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen am Bergrecht. Es müssten Konflikte geregelt werden, wenn zum Beispiel Menschen ihre Wohnungen durch den Bergbau verlieren sollten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das Bergrecht sei ein Recht, das völlig einseitig die Interessen der Bergbaubetreiber schütze und die Interessen der Menschen vernachlässige. Von vielen Betroffenen werde gesagt: „Bergrecht bricht Menschenrecht“, erklärte der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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