Gesetzentwurf zur Sportwetten-Besteuerung vertagt

Finanzausschuss - 13.06.2012

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat die weitere Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) vertagt. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begründete dies mit weiterem Beratungsbedarf, was auf Unverständnis bei den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stieß. Von der CDU/CSU-Fraktion wurde aber zugesichert, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zum 1. Juli abgeschlossen sein werde. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Kraft. Der Gesetzentwurf des Bundesrat steht damit in Zusammenhang.

Die Länder streben mit dem Gesetzentwurf eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen.

Ebenfalls vertagt wurde die Beratung eines von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9688) vorgelegten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung von Doppelbelastungen bei der Erhebung der Bankenabgabe. Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass es bei Tochtergesellschaften und Niederlassungen von in beiden Ländern tätigen Kreditinstituten nicht zu einer Doppelbelastung mit der deutschen Bankenabgabe und der britischen „Bank Levy“ kommt.

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