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Wirtschaft und Technologie/Antwort - 12.06.2012
Berlin: (hib/HLE) Alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ukrainischer Kernkraftwerke sollten zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt auch durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollten unabhängig von der Restlebensdauer der Kernkraftwerke frühestmöglich begonnen werden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9703) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9509). Wie es weiter in der Antwort heißt, verfolgt die Ukraine mit dem „Nuclear Power Safety Programm“ (SUP, Nuklearsicherheitsprogramm) das Ziel, „international akzeptable nukleare Sicherheits- und Umweltstandards in ihren Kernkraftwerken einzuhalten“. Eine Bewertung des Sicherheitsstatus ukrainischer Kernkraftwerke bezogen auf das deutsche Regelwerk werde nicht vorgenommen.Weiter heißt es in der Antwort, die Europäische Kommission prüfe derzeit Unterlagen für eine Kreditvergabe für das ukrainische SUP-Programm. Ob das Land die Kernenergie nutzen und die Lebensdauer der Kraftwerke bei Gewährung des sicheren Betriebs verlängern wolle, liege in der nationalen Verantwortung der Ukraine, stellt die Bundesregierung fest.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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