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Inneres/Gesetzentwurf - 12.06.2012
Berlin: (hib/STO) Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 31. März dieses Jahres soll nach dem Willen der Bundesregierung auf die Beamten, Soldaten und Richter sowie die Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden. Der dazu von der Regierung vorgelegte Entwurf eines „Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013“ (17/9875) sieht vor, die Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten anzuheben, und zwar zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent sowie zum 1. Januar und 1. August 2013 um jeweils 1,2 Prozent.Die Erhöhungen gehen laut Regierung vom gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, werden jedoch wie im Bundesbesoldungsgesetz vorgesehen gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert. Der Unterschiedsbetrag soll der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt werden und zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Beamtenversorgung beitragen.
Die Anwärterbezüge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um 40 Euro erhöhen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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