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Inneres/Kleine Anfrage - 11.06.2012
Berlin: (hib/STO) Ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz vom 28. Februar dieses Jahres thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9821) mit dem Titel „,Ethnic Profiling‘ durch Angehörige der Bundespolizei im Zusammenhang mit verdachtsunabhängigen Kontrollen“. Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Urteil Angehörigen der Bundespolizei ausdrücklich das Recht zuspreche, bei Stichprobenkontrollen in Zügen die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. „In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt wurde Berichten zufolge ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe in einem Nahverkehrszug kontrolliert“, heißt es in der Vorlage weiter. Gegen die Entscheidung des VG Koblenz habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Mai Berufung zugelassen.Die Abgeordneten betonen zugleich, dass bei „polizeilichen Freiheitsbeschränkungen“ wie beispielsweise Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen eine „unterschiedliche Behandlung von Personen aufgrund von Hautfarbe und/oder ethnischer Herkunft“ grundsätzlich untersagt sei. Dies habe die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6778) auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion (17/6671) ausdrücklich bekräftigt.
Wissen wollen die Abgeordneten, welche Rechtsauffassung die Bundesregierung beziehungsweise ihre Prozessvertretung in der dem Urteil des VG Koblenz zugrunde liegenden Verwaltungsstreitsache konkret vorgetragen hat. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche konkrete Rolle die Themenfelder Menschenrechte, Grundrechte und Diskriminierungsverbote in der laufenden Fortbildung innerhalb der Bundespolizei spielen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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