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Inneres/Antwort - 11.06.2012
Berlin: (hib/STO) Die Bedeutung der Menschenrechte wird nach Angaben der Bundesregierung durch die Grundrechtestrategie der EU-Grenzschutzagentur Frontex und die überarbeitete Frontex-Verordnung sowie den „für alle an Frontex-koordinierten Einsätzen beteiligten Einsatzkräften geltenden und gezielt überarbeiteten Verhaltenskodex“ verstärkt hervorgehoben. Artikel 5 des Frontex-Verhaltenskodexes sehe vor, „dass alle Einsatzkräfte, die an Frontex-Operationen teilnehmen, das Gebot der Nichtzurückweisung zu berücksichtigen haben“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9455).Des Weiteren führe der Verhaltenskodex Maßnahmen auf, die es „schutzbedürftigen Personen ermöglichen, ein Asylbegehren bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle vorzutragen, Personen Zugang zu medizinischen Hilfseinrichtungen zu verschaffen und bestimmte Personengruppen (...) in besonderer Weise zu betreuen“, heißt es in der Antwort weiter. Zu diesen Personengruppen zählen der Vorlage zufolge unter anderem Frauen, unbegleitete Minderjährige, Behinderte oder mutmaßlich Opfer sexueller Ausbeutung beziehungsweise des Menschenhandels.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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