Katja Kipping, DIE LINKE.

Slavistin, Literaturwissenschaftlerin

Wahlkreis 160 Dresden I
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 18. Januar 1978 in Dresden; ledig.

1996 Abitur in Dresden. 1996 und 1997 Freiwilliges Soziales Jahr in Russland. 2003 Abschluss des Magisterstudiums in Slavistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaft.

1999 bis 2005 Mitglied des Sächsischen Landtages.

Vorstandssprecherin des Instituts Solidarische Moderne (ISM). Mitglied bei ver.di und im Arbeitslosenverband; seit 2004 Sprecherin des parteiunabhängigen bundesweiten Netzwerks für ein bedingungsloses Grundeinkommen; während der Schulzeit Mitarbeit im Jugendverein Roter Baum und Umweltgruppe, Schulsprecherin.

1998 Eintritt in die PDS, seit 2003 stellvertretende Parteivorsitzende. 1997 und 1998 Mitarbeit im Protestbüro der TU Dresden. 1999 bis 2003 Stadträtin in Dresden.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Katja Kipping, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin,

publizistische Tätigkeit, 2008, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

DB Regio Sachsen, Dresden,

Mitglied des Fahrgastbeirates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Institut Solidarische Moderne e.V., Berlin,

Vorstandssprecherin, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".