Jens Petermann, DIE LINKE.

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Jurist

Wahlkreis 197 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen
Direkt gewählt in Thüringen

1970-1978 POS „Otto Grotewohl“ Stadtilm; 1978-1982 EOS „Dr. Theodor Neubauer“ Arnstadt; 1985-1989 Studium der Rechtswissenschaft „Humboldt-Universität-Berlin“ (juristisches Staatsexamen und Abschluss als Diplom-Jurist).

September 1989 Berufung zum Richterassistenten am Kreisgericht Arnstadt; Dezember 1989 Wahl zum Richter am KG Arnstadt durch den Kreistag Arnstadt (Bearbeitung von Familien-, Straf-, Arbeits und Zivilrechtssachen); 1991 Versetzung an das Kreisgericht Gotha (Bearbeitung von Arbeits-, und Zivilrechtssachen); ab 1993 Richter am Arbeitsgericht Gotha und kommissarischer Vertreter des Direktors; 1998 kommissarischer Direktor des ArbG Gotha; 2001 Versetzung an das Arbeitsgericht Eisenach; 2002 Abordnung an das Arbeitsgericht Nordhausen; 2006 Abordnung an das Sozialgericht Gotha; 2008 Versetzung an das Sozialgericht Gotha und Ernennung zum Richter am Sozialgericht als ständiger Vertreter des Direktors nebenamtlich Referent der dbb akademie thüringen ( Fortbildung von Landesbediensteten) mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere Eingruppierungsrecht.


Kontakt

Jens Petermann, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Rechtsausschuss
  • Sportausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Europarecht
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Richter,

Freistaat Thüringen, Gotha

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Arnstadt, Arnstadt,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".