Prof. Dr. Annette Schavan, CDU/CSU

Kultusministerin a. D., Bundesministerin für Bildung und Forschung

Wahlkreis 291 Ulm
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 10. Juni 1955 in Jüchen, Kreis Neuss; römisch-katholisch; ledig.

1974 Abitur. Studium katholische Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft, 1980 Promotion zum Dr. phil., 2008 Berufung zur Honorarprofessorin an der Freien Universität Berlin

1980 bis 1984 Referentin Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk. Danach bis 1987 Abteilungsleiterin Außerschulische Bildung im Bistum Aachen. 1987/88 Bundesgeschäftsführerin der Frauen-Union der CDU. 1988 bis 1995 Leiterin des Cusanuswerkes.

Seit 1998 stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands. 2001 bis 2005 Mitglied des Landtages Baden Württemberg; 1995 bis 2005 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg.

Mitglied des Bundestages seit 2005; seit November 2005 Bundesministerin für Bildung und Forschung.


Kontakt

Prof. Dr. Annette Schavan, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin,

Bundesministerin, monatlich, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Telekom Stiftung, Bonn,

Mitglied des Stiftungsrates

Max-Planck-Gesellschaft e.V., München,

Mitglied des Senats

VolkswagenStiftung, Hannover,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".