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- Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Landwirtschaftsmeister, Winzer
Wahlkreis 209 Neustadt - Speyer
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz
Volksschule. Berufsbildende Schulen, Meisterprüfung.
Gesellschafter einer Landwirtschaft- und WeinbauGbR
Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Mitglied der CDU seit 1966, CDU-Kreisvorsitzender im Kreis Bad Dürkheim.
Mitglied des Bundestages seit 1994.
Norbert Schindler, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
BoRo Agrar GbR, Bobenheim am Berg,
Landwirt und Winzer
CropEnergies AG, Mannheim,
Mitglied des Aufsichtsrates, 2009, Stufe 3; 2011, Stufe 3
R+V - Lebensversicherung, Wiesbaden,
Mitglied des Ausschusses für Vorsorge und Versicherungsfragen der deutschen Bauern, Gärtner und Winzer
Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Stuttgart,
Mitglied des Aufsichtsrates
Süddeutsche Lebensversicherung a.G., Stuttgart,
Mitglied des Aufsichtsrates
Süddeutsche Zuckerverwertungsgenossenschaft SZVG, Mannheim,
Mitglied des Aufsichtsrates und des Landwirtschaftl. Beirates
Kreis Bad Dürkheim, Bad Dürkheim,
Mitglied des Kreistages
Kreissparkasse Bad Dürkheim, Bad Dürkheim,
Mitglied des Verwaltungsrates
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main,
Mitglied des Verwaltungsrates, 2009, Stufe 3
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach,
Präsident, monatlich, Stufe 1
Südwestrundfunk, Baden-Baden,
Mitglied des Verwaltungsrates
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V., Mainz,
Präsident, monatlich, Stufe 1
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe), Berlin,
Vorsitzender, monatlich, Stufe 1
Deutscher Bauernverband e.V., Berlin,
1. Vizepräsident, monatlich, Stufe 1
Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V., Worms,
Stellv. Vorsitzender
Landwirtschafts- und Weinbau GbR BoRo Agrar, Bobenheim am Berg
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".