Sabine Weiss, CDU/CSU

Weiss_Sabine

Juristin

Wahlkreis 114 Wesel I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 26.05.1958 in Duisburg – Hamborn, römisch-katholisch, geschieden.

Nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr; Vier Jahre Arbeit in einer Obdachlosensiedlung des Caritasverbandes Essen.

Jura-Studium an der Ruhr-Universität Bochum.

1980 Eintritt in die CDU Duisburg.

1989 Rechtsanwältin in Duisburg-Hamborn.

1989 Fraktionsvorsitzende im Hamborner Rathaus; 1992 Gründung des privaten Entwicklungshilfeprojektes Pangasinan (Philippinnen); 1995 Rechtsanwältin in Dinslaken; 1997 Vorstandsmitglied SOLWODI NRW (Solidarity with Women in Disterss), gegründet von Sr. Lea Ackermann; 1999 Erste direkt gewählte Bürgermeisterin der Stadt Dinslaken; 2004 Wiederwahl als Bürgermeisterin.


Kontakt

Sabine Weiss, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Unterausschuss "Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Hauptamtliche Bürgermeisterin,

Stadt Dinslaken, Dinslaken

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Pangasinan e.V., Duisburg,

Vorsitzende

Solwodi e.V., Duisburg,

Mitglied des Vorstandes

Sozia e.V., Duisburg,

Stellv. Vorsitzende

Wohnstift Walter Cordes am Röttgersbach gemeinnützige GmbH, Duisburg,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".