Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Linksfraktion will Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses rehabilitieren
Zur Begründung des Antrages heißt es, trotz der Verurteilung der Berufsverbotspraxis durch den Europäischen Gerichtshof sei nie öffentlich eingestanden worden, „dass der Radikalenerlass Unrecht war“. Zudem seien von dem Erlass Betroffene weder rehabilitiert worden noch hätten sie „Schadenersatz für das erlittene Unrecht“ erhalten.
Am 28. Januar 1972 hatten die Regierungschefs der Länder zusammen mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) auf Vorschlag der Innenministerkonferenz beschlossen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel des umstrittenen Erlasses war es, Menschen mit radikaler Gesinnung nicht im öffentlichen Dienst arbeiten zu lassen.
Der Vorlage zufolge wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst aufgrund der sogenannten Regelanfrage an den Verfassungsschutz auf Verfassungstreue durchleuchtet. Dies habe zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion. Die Abgeordneten schreiben weiter, die Erlasse auf Länderebene sowie die Regelanfrage seien seit Ende der 1980er Jahre weitgehend abgeschafft worden.
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