Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Streit um Blutbestrahlung am Olympiastützpunkt Thüringen
Hintergrund der Diskussion sind die von dem am OSP Thüringen beschäftigten Sportarzt Andreas Franke bei verschiedenen Sportlern vorgenommenen UV-Bestrahlungen des Blutes. Franke war im Zuge der Dopingermittlungen gegen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Im Frühjahr 2011 wurde gegen den Mediziner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die Nada, so erläuterte Andrea Gotzmann, habe daraufhin unverzüglich eigene Ermittlungen gegen die betroffenen Sportler - bei denen es sich um eine Eisschnellläuferin und eine Radsportler handle – aufgenommen. Eine Entscheidung in den sportgerichtlichen Verfahren sei derzeit aber noch nicht absehbar, sagte Gotzmann. Die medizinische Abteilung der Nada, so Gotzmann weiter, habe bei Anfragen nach Eigenblutinfusionen stets ihre ablehnende Haltung deutlich gemacht, „auch gegenüber dem OSP Thüringen im Jahr 2007“. Da die Welt-Doping-Agentur (Wada) sich zwar auf der einen Seite schon 2007 gegen die am OSP-Thüringen praktizierte Methode ausgesprochen habe, aber auf der anderen Seite „widersprüchliche Antworten“ auf Nada-Anfragen gegeben habe, werde derzeit geprüft, ob die Methode auch vor dem neuen Wada-Code 2011 verboten gewesen sei.
Aus Sicht von Sportrechtler Engelbrecht ist diese Frage jedoch geklärt. Die Wada habe schon 2003 den Tatbestand des Blutdopings festgeschrieben. Danach seien lediglich Ergänzungen dazu gekommen. Engelbrecht zeigte sich erstaunt über die Auffassung, dass die Methode erst seit 2011 im Wada-Code verankert sein soll. Er habe kein Verständnis für das Vorgehen des Arztes und der Sportler, sagte der Pharmakologe Fritz Sörgel. Es sei „wissenschaftlich haarsträubend“ was in Erfurt passiert sei. Bei der Beurteilung des Falles sei es zudem irrelevant, ob damit eine Leistungssteigerung erzielt wurde, sagte Sörgel. Seiner Ansicht nach ist das Verhalten der Sportler „sanktionswürdig“. Diese hätten die Behandlung zumindest auf den Fragebögen der Nada eintragen müssen.
Der Leiter der OSP-Thüringen, Bernd Neudert, vertrat hingegen die Ansicht, dass es sich bei Frankes Behandlung nicht um Blutdoping handelt. Dagegen spräche, dass der Sportarzt die Methode nie geleugnet und jede Behandlung dokumentiert habe. Neudert räumte zugleich ein, Fehler gemacht zu haben. „Ich würde mich heute anders verhalten“, sagte er. Zwar sei ihm bewusst gewesen, dass Franke die Methode anwendete, jedoch habe er keine Zweifel gehabt, dass diese mit den Doping-Richtlinien vereinbar gewesen wäre. Der Mediziner Franke habe am OSP das uneingeschränkte Vertrauen sowohl der Sportler und Trainer als auch von ihm besessen.
Mit zuwendungsrechtlichen Konsequenzen müsse der OSP-Thüringen „derzeit“ nicht rechnen, machte Staatssekretär Bergner deutlich. Stützpunkt und Nada hätten zudem mit der Trennung von Franke und der Einleitung der sportgerichtlichen Verfahren „richtig und schnell reagiert“, sagte Bergner.
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