Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2012 > Regierung: Beteiligung an Behandlungskosten infolge von Piercings stärkt Solidarprinzip
Anders als von der Linksfraktion angezweifelt geht die Regierung davon aus, dass die Krankenkassen angemessen auf Einzelfälle reagieren können. So könnten die Krankenkassen "insbesondere die Begriffe "Piercing" und "ästhetische Operation" weit auslegen und hierunter allgemein jeden Eingriff fassen, der ohne medizinische Indikation auf Wunsch des Patienten dessen Erscheinungsbild verändert", heißt es in der Antwort. Grundsätzlich fielen auch die von den Fragestellern erwähnten "Brandings" – das Einbrennen von Schriftzeichen oder Symbolen in die Haut –, "Subdermals" – Metalle, die unter die Haut eingebracht werden – oder auch andere weniger verbreitete Körpermodifikationen unter den Anwendungsbereich des entsprechenden Artikels im Fünften Sozialgesetzbuch.
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