Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2012 > Öffentliche Anhörung zur besseren Absicherung kurzzeitig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Antrag (17/8574) die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre verlängern. In dem Antrag heißt es, pro Monat würden rund 61.000 Menschen aus einer Beschäftigung heraus unmittelbar in Hartz-IV-Bezug fallen, obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Fraktion fordert darüber hinaus die Verlängerung einer Sonderregel für kurzzeitig befristete Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungsverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen.
Die Fraktion Die Linke setzt sich in ihrem Antrag (17/8586) dafür ein, den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Die Abgeordneten fordern ebenfalls, die Rahmenfrist, innerhalb derer Beschäftigte Anwartschaften auf Arbeitslosengeld I erwerben können, von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Ferner sollen in der Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte die restriktiven Zugangsbedingungen (Beschäftigungsdauer, Verdienstgrenze) gestrichen und die bestehenden Leistungsansprüche bestehen bleiben.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (17/8579) für eine bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung stark. Die Fraktion fordert, dass Arbeitslosengeld schon dann gezahlt wird, wenn für mindestens vier Monate innerhalb von zwei Jahren Beiträge in die Versicherung eingezahlt wurden. Die maximale Laufzeit im Rahmen der neuen Anspruchszeiten solle fünf Monate betragen, wofür eine zehnmonatige Beitragszeit erforderlich ist. Weiter verlangen die Grünen, dass die Anspruchsberechtigten in dieser Zeit denselben Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben sollen wie alle anderen Bezieher von Arbeitslosengeld.
Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter arbeitundsoziales@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden. Zum Einlass muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
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