Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Fall Timoschenko exemplarisch für Lage der Menschenrechte in der Ukraine
Von welchen Kriterien diese Entscheidung abhänge, fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zudem wollte sie wissen, inwieweit das BMI einen kritischen Dialog zwischen den Sportverbänden und den Gastgebern fördere. Auch die SPD-Fraktion erkundigte sich nach dem Verhalten der Bundesregierung in Bezug auf die Fußball-EM. Sie wollte wissen, ob die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Spielen in der Ukraine fernzubleiben, Auswirkungen auf die Regierung habe. Es sei „erfreulich“, dass die Kommission sich klar geäußert habe, betonten die SPD-Vertreter. Es sei keine „Bindungswirkung für die Bundesregierung“ aus der Entscheidung der Europäischen Kommission erkennbar, antwortete der Vertreter des BMI. Der Sport werde als eigenständige gesellschaftliche Organisation beurteilt, betonte er.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, dass der „Name Timoschenko nicht für sich allein“ stehe, sondern für den Umgang mit der Opposition insgesamt. Sie wollte wissen, welche Informationen der Bundesregierung hinsichtlich dieser Personengruppe vorlägen, etwa wie viele von ihnen ebenfalls inhaftiert seien. Dieser Frage schloss sich auch die SPD-Fraktion an, die wissen wollte, welche Kontakte die Bundesregierung zu weiteren „möglichen Opfern politischer Gewalt“ habe.
Es müsse darauf geachtet werden, dass die Aufmerksamkeit nicht nachlasse, sobald Timoschenko frei sei, mahnte die FDP-Fraktion. Sie wies zudem darauf hin, dass die Fußball-EM nicht das einzige sportliche oder nicht-sportliche Großereignis in einem Land sei, in dem sich die Menschenrechtslage problematisch darstelle. Als Beispiel nannte sie unter anderem die Eishockey-WM in Weißrussland. „Diese Ereignisse sind immer auch eine PR-Maßnahme für das Regime“, ergänzten die Grünen kurz darauf.
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