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Detailberatung
In den Ausschüssen des Bundestages werden Gesetzentwürfe im Detail beraten. Jeder Ausschuss befasst sich mit Entwürfen, die sein Fachgebiet betreffen. Hier wird der Gesetzentwurf auf Herz und Nieren geprüft. Experten werden zu Anhörungen, so genannten "Hearings", eingeladen. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht an das Plenum mit einer Beschlussempfehlung. Der Bericht erläutert den Gang der Beratung und legt die Gründe dar, wenn Änderungsvorschläge gemacht werden.