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Gegenzeichnung
Nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat wird es gedruckt und zunächst dem zuständigen Bundesministerium, dann, mit dem großen Bundessiegel versehen, der Bundeskanzlerin zur Gegenzeichnung vorgelegt. Durch ihre Unterschriften übernehmen sie die politische Verantwortung für das Gesetz.