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Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie — das heißt: das Parlament ist der zentrale Ort der Politik. Der Deutsche Bundestag ist das Herzstück unserer Demokratie, hier wird über neue Gesetze entschieden und hier werden die wichtigen politischen Debatten geführt.
Die Europäische Union hat ebenfalls ein Parlament mit Abgeordneten, Debatten und Abstimmungen. Allerdings ist hier vieles anders, denn die EU ist eine überstaatliche Organisation und das Europäische Parlament hat andere Aufgaben und Kompetenzen als der Bundestag.
Deutscher Bundestag
Seit 1999 Berlin (von 1949 bis 1999 Bonn)
Europäisches Parlament
Hauptsitz Straßburg, weitere Arbeitsorte: Brüssel und Luxemburg.
Deutscher Bundestag
Alle vier Jahre. Letzte Wahl 2005. Der Bundestag wird in einer Kombination von Mehrheits-
und Verhältniswahlrecht gewählt. Es gibt zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Europäisches Parlament
Alle fünf Jahre. Letzte Wahl 2004. 1979 erste Direktwahl des EP. Die Wahl findet gemäß
den nationalen Wahl verfahren statt. In Deutschland wird nach den Grund sätzen des Verhältniswahlsystems
gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Deutscher Bundestag
598 Sitze. In der 16. Wahlperiode sitzen aber 614 Abgeordnete im Bundestag, denn 16 sogenannte Überhangmandate entfielen bei der Wahl 2005 auf CDU/CSU und SPD.
Europäisches Parlament
785 Sitze. Jedes der 27 Länder ist mit einer festgelegten Anzahl an Abgeordneten vertreten, Deutschland mit 99.
Deutscher Bundestag
Der Bundestagspräsident wird für die gesamte Wahl periode gewählt und kann in dieser Zeit nicht abgewählt werden. In der laufenden Wahlperiode: Norbert Lammert (CDU/CSU).
Europäisches Parlament
Der Präsident des Europäischen Parlaments wird für 2 ½ Jahre vom Parlament
gewählt, also für eine halbe Wahlperiode. Derzeit: Hans-Gert Pöttering (EVP-ED).
Deutscher Bundestag
Der Bundestag ist der Gesetzgeber auf Bundesebene. Ohne seine Entscheidung kann kein Bundesgesetz
zustande kommen. Aus der Mitte des Bundestages können auch Gesetzentwürfe eingebracht werden. Dazu müssen sich mindestens 5 Prozent der Abgeordneten zusammenschließen.
Europäisches Parlament
Das EP teilt sich die Funktion des Gesetzgebers mit dem Rat der Europäischen Union. Je nach
Politikbereich gelten verschiedene Verfahren. Das EP kann keine Gesetzesvorschläge einbringen,
aber die Kommission auffordern, einen Vorschlag vorzulegen.
Deutscher Bundestag
Der Bundestag kontrolliert die Regierung. Dazu stehen ihm viele Instrumente zur Verfügung: von
Großen und Kleinen Anfragen der Fraktionen und Aktuellen Stunden über spezielle Kontrollgremien bis hin zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
Europäisches Parlament
Das EP verfügt über Kontrollrechte gegenüber EU-Kommission und Rat. Es kann Anfragen stellen, Untersuchungsausschüsse einsetzen und hat Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof (etwa „Untätig keits klage” gegen Kommission und Rat).
Deutscher Bundestag
Der Bundestag verfügt über das Haushaltsrecht. Ohne seine Zustimmung darf die Regierung
keinen Cent aus geben. Er beschließt den Bundeshaushalt und stellt die Einnahmen und Ausgaben des Staates fest.
Europäisches Parlament
Das EP übt gemeinsam mit dem Rat das Haushaltsrecht aus. Zusammen
verabschieden sie den jährlichen Haushaltsplan. Es kann den gesamten Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung
ist, dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht.
Deutscher Bundestag
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und kann ihn/sie mit einem
konstruktiven Misstrauensvotum durch einen Nachfolger ersetzen.
Europäisches Parlament
Es gibt keinen EU-Regierungschef. Aber das EP muss der Ernennung des Kommissionspräsidenten
und später der EU-Kommission als Ganzer zustimmen. Ein Zehntel der Parlamentarier kann
einen Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission stellen.
Deutscher Bundestag
Mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten können eine Fraktion bilden. Fraktionen im 16.
Deutschen Bundes tag: CDU/CSU (225 Sitze), SPD (222), FDP (61), Die Linke. (53), Bündnis 90/Die Grünen (51).
Zwei Abgeordnete sind fraktionslos.
Europäisches Parlament
Mindestens 20 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsländer können eine
Fraktion bilden. Zurzeit gibt es acht Fraktionen: Europäische Volkspartei und europäische Demokraten, EVP-ED
(277 Sitze); Sozialdemokraten, SPE (218); Allianz der Liberalen und Demokraten, ALDE (106); Europa der Nationen, UEN (44); Grüne/EFA (42); Vereinigte Linke, GUE/NGL, (41); Unabhängigkeit/Demokratie, IND/DEM (23); Identität, Tradition, Souveränität, ITS (20); 14 EP-Abgeordnete sind fraktionslos.
Deutscher Bundestag
22 ständige Ausschüsse in der laufenden 16. Wahlperiode. In den Ausschüssen wird die
Detailarbeit der Gesetzgebung geleistet. Einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor, etwa den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Europäisches Parlament
20 ständige Ausschüsse in der laufenden 6. Wahlperiode. Es gibt keine vorgeschriebenen
Ausschüsse. Nichtständige Ausschüsse werden bei Bedarf eingesetzt.
Deutscher Bundestag
Der Bundestagsadler, im Volksmund „Fette Henne”.
Europäisches Parlament
Europaflagge. Die Zahl der Sterne hat nichts mit den EU-Mitgliedstaaten zu tun. Sie beträgt immer
zwölf, da diese Zahl für Vollkommenheit und Einheit steht.
Deutscher Bundestag
Rund 3 Millionen im Jahr; wahrscheinlich das meistbesuchte Parlament der Welt.
Europäisches Parlament
Rund 250.000 Besucher im Jahr.