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Europäisches Parlament
Die 785 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) repräsentieren heute rund 493 Millionen Menschen in 27 Staaten. Die Gesetzgebungsbefugnis teilt es sich mit dem Rat der Europäischen Union, ins besondere im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens, das heute bei 75 Prozent der Gesetzgebungsakte angewendet wird. Gemeinsam mit dem Rat übt das EP Haushaltsbefugnisse aus, indem es den jährlichen Haushaltsplan verabschiedet sowie dessen Ausführung genehmigt. Es ist zuständig für die politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der Kommission.
www.europarl.europa.eu
Europäische Kommission
Die Kommission ist ein unabhängiges Kollegium, das die allgemeinen Interessen der EU verkörpert. Sie bereitet neue Rechtsvorschriften vor und setzt diese um, übt Durchführungs-, Verwaltungs- und Kontrollbefugnisse aus. An ihrer Spitze steht nicht ein Regierungschef, sondern ein Kommissions präsident (derzeit José Manuel Barroso), und sie besteht aus 27 Kommissaren, die für unterschiedliche Politikfelder zuständig sind. Die Kommission hat bei der EU-Gesetzgebung (fast ausschließlich) das Initiativrecht, das heißt, sie legt Vorschläge für neue Gesetzesvorhaben (Richtlinien oder Verordnungen) vor.
www.ec.europa.eu
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat oder Rat) ist die oberste Entscheidungsinstanz der EU. Hier treten die Minister der Mitgliedsstaaten zusammen, er ist die Vertretung der Regierungen auf EU-Ebene. Es gibt nicht „einen Rat”, sondern neun verschiedene Zusammensetzungen, je nachdem ob etwa die Außenminister, die Finanzminister oder die Umweltminister tagen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament übt der Rat die Haushalts- und Gesetzgebungsbefugnisse in der EU aus.
www.consilium.europa.eu
Deutscher Bundestag
Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er ist das gesetzgebende Organ
der Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert den politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger. Neben der Gesetzgebung ist die zentrale Aufgabe des Bundestages die Kontrolle der Bundesregierung. Er bestimmt durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane: Er wählt die Bundeskanzlerin und die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. In der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt, kommen zur Hälfte Bundestags abgeordnete, zur Hälfte Vertreter der Bundesländer zusammen.
www.bundestag.de
Bundesregierung
Die Bundesregierung repräsentiert die Exekutive (ausführende Gewalt) des Bundes und besteht aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen (Initiativrecht). Die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich „selbstständig und unter eigener Verantwortung”. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die Bundesregierung.
www.bundesregierung.de
Bundesrat
Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes wirken die Bundesländer durch den Bundesrat mit. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl, jedes Land hat mindestens drei Stimmen, die größten Bundesländer verfügen über sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.
www.bundesrat.de
Überblick behalten: Rätevielfalt in Europa
Vom Rat der Europäischen Union zu unterscheiden ist der Europäische Rat, zu dem die Staats- oder Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten
zusammenkommen. Diese Treffen werden „EU-Gipfel” genannt. Den Vorsitz führt der Staats- oder Regierungschef jenes Landes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Im ersten Halbjahr 2007 ist Bundeskanzlerin Angela Merkel Ratsvorsitzende. Hier werden grundsätzliche Impulse gegeben und Leitlinien der EU-Politik festgelegt, aber keine Gesetze verabschiedet. Der Europäische Rat ist kein Organ, sondern ein politisches Gremium der EU. Gar nichts mit der EU zu tun hat der Europarat. Er wurde 1949 gegründet mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Staaten in Europa zu fördern, und hat heute 46 Mitglieder — weit mehr als die EU. Hier werden eher übergreifende Debatten geführt, etwa über gemeinsame Werte und Regeln, die zum Beispiel in völkerrechtlich verbindliche Absprachen münden können.