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Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben in den Ausschüssen und im Plenum die parlamentarische Kontrolle über die Europapolitik der Bundesregierung aus. Sie werden von der Bundesregierung umfassend und frühzeitig über Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union informiert. Die Parlamentarier beschließen Stellungnahmen, die von der Bundesregierung in ihren Beratungen im Ministerrat der Europäischen Union zu berücksichtigen sind.
Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist traditionell Aufgabe der Bundesregierung. Sie wird auf parlamentarischer Ebene durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages begleitet. Klassische Gebiete der „parlamentarischen Außenpolitik“ sind neben der Kontrolle des Handelns der Bundesregierung etwa die Beteiligungsrechte bei völkerrechtlichen Verträgen, Rechtsetzungsakten der Europäischen Union und internationalen Einsätzen der Bundeswehr. Aber auch die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, von Frieden und Stabilität und der Dialog der Kulturen erfordern zunehmend den Erfahrungsaustausch und die Kontaktpflege zwischen den Parlamenten und mit internationalen Organisationen. Die Parlamente übernehmen auf diesen Gebieten eine wichtige Rolle als Multiplikator für die Zivilgesellschaft.