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Umwelt/Antwort - 18.07.2012
Berlin: (hib/AS) Bei dem Planungsverfahren für die tschechischen Atomkraftwerke Temelin 3 und 4 gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die deutsche Öffentlichkeit keinen Anspruch auf einen Erörterungstermin in Deutschland. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (17/10269) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10049). Eine solche Verpflichtung könne aus dem „Grundsatz einer gleichwertigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ nicht abgeleitet werden, erklärt die Bundesregierung. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die tschechischen Behörden entsprechend der Espoo- und Aarhus-Konvention, die bei Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen eine Beteiligung des Nachbarlandes vorsehen, ein Gutachten in deutscher Sprache vorgelegt hätten. Dies habe bis zum 7. Mai 2012 in Bayern und Sachsen ausgelegen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung der deutschen Bevölkerung dazu sei bis zum 18. Juni erfolgt, wobei die bayerischen und sächsischen Behörden eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zum Gutachten erwirkt hätten. Am 22. Juni fand nach Angaben der Regierung ein Erörterungstermin in Budweis in Tschechien mit deutscher Verdolmetschung statt. Im Herbst wird die Deutsch-Tschechischen Kommission zur Information über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (DTK) erneut tagen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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