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Recht/Gesetzentwurf - 28.06.2012
Berlin: (hib/BOB) Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke soll weiterhin "in engen Grenzen für Unterricht und Forschung" möglich sein. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/10087). Eine momentan geltende Übergangsregelung soll nach dem Willen der Fraktion entfristet werden.Aufgrund des Entstehens und der Nutzung der Neuen Medien wurde 2003 das Urheberrecht reformiert und die EU-Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" (2001/29EG) in nationales Recht umgesetzt: Der neue Paragraph 52a wurde in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingeführt. Seither ist die öffentliche Zugänglichmachung von kleinen Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung, beispielsweise im Intranet, erlaubt. Allerdings wurde die Gültigkeit des neuen Paragraphen bis 2006 befristet, um die Auswirkungen der Neuregelung zu evaluieren. Aus dem gleichen Grund wurde seine Gültigkeit anschließend erneut befristet, zunächst bis 2008, aktuell bis Dezember 2012. Die SPD-Fraktion fordert, die Regelung nun zu entfristen und so den Nutzern eine längerfristige Planung zu ermöglichen. Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen hätten sich bereits 2009 für eine Entfristung ausgesprochen, schreibt die Fraktion zur Begründung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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