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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 27.06.2012
Berlin: (hib/AW) Das Übereinkommen des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels wird voraussichtlich am Donnerstag ratifiziert. Der Familienausschuss gab dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7316) am Mittwoch grünes Licht. Mit Ausnahme der SPD-Fraktion - sie enthielt sich der Stimme - votierten alle Fraktionen für den Gesetzentwurf. Die SPD sprach sich in der Sitzung zwar eindeutig für die Ratifizierung des Abkommens aus, forderte jedoch Nachbesserungen unter anderem im deutschen Aufenthaltsrecht, um den Anforderungen des Abkommens gerecht zu werden. Der entsprechende Antrag der Sozialdemokraten (17/8156), der auch von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt wurde, scheiterte jedoch an der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Mit dem Europarats-Abkommen sollen die Rechte der Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung gestärkt werden. Zudem sieht es die Einführung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus vor, das die Umsetzung durch die Vertragsstaaten kontrollieren soll.Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sind die von der Opposition angemahnten Nachbesserungen im deutschen Recht zwar durchaus überlegenswert, allerdings seien sie „keine zwingende Voraussetzung“, um das Europarats-Abkommen ratifizieren zu können. Im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten sei Deutschland mit der Ratifizierung schon im Verzug. Sie sollte nicht länger durch komplizierte und langwierige Nachbesserungen im deutschen Recht verzögert werden. Dies könne auch nach der Ratifizierung versucht werden. Die Opposition verwies auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur Ratifizierung des Abkommens. Die Sachverständigen hätten einstimmig Verbesserungen im Aufenthaltsrechts für die Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sowie bei der medizinischen und therapeutischen Betreuung gefordert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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