Linke scheitert mit Antrag zur Vermeidung von Zwangsumzügen

Ausschuss für Arbeit und Soziales - 27.06.2012

Berlin: (hib/TYH) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrer Forderung, Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern weitgehend zu vermeiden, im Ausschuss für Arbeit und Soziales gescheitert. Bei der Sitzung am Mittwochvormittag wurde der entsprechende Antrag (17/7847) mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. „Der Verlust der Wohnung ist das sichtbarste Zeichen für den sozialen Abstieg“, begründeten die Antragsteller ihren Vorstoß. Konkret hatten sie sich dafür ausgesprochen, den Anspruch auf vollständige Übernahme der Wohnkosten von sechs auf 12 Monate auszuweiten. Nach Ablauf der Frist müsse die Aufforderung zu einer Wohnkostenreduzierung auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Bei schwer kranken oder behinderten Menschen, bei über 60-Jährigen und längerer Wohndauer, bei einmaligen und kurzfristigen Hilfen, bei Schwangeren und bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern soll nach Vorstellung der Linksfraktion auf Maßnahmen zur Wohnkostensenkung generell verzichtet werden.

Die SPD-Fraktion begrüßte die geforderte Ausweitung der Bleibedauer. Gerade für ältere Menschen, die schon lange in ihrer Wohnung wohnten, für Kranke und Schwangere sei das wichtig. Auch der von der Linken geforderte Anspruch auf kostenlose, unabhängige Mieterberatung sei positiv zu bewerten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisierte ebenfalls Zustimmung: Die Einsparungen durch den erzwungenen Wohnungswechsel stünden häufig in keinem Verhältnis zu den dabei entstehenden Kosten, betonte sie. Kritik gab es jedoch für die geforderten Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen. Das erwecke den Anschein, als gelte für manche Personen überhaupt keine Obergrenze.

Die FDP-Fraktion betonte, viele der von der Linksfraktion geforderten Maßnahmen seien bereits umgesetzt. So gebe es Regelungen für Personen mit besonderem Wohnbedarf, auch bestehe die Möglichkeit, dass Umzugskosten und die Kosten für eine Erstausstattung übernommen werden. „Mit den bestehenden Regelungen wird pragmatisch und verantwortungsbewusst umgegangen“, betonte die Fraktion. Zustimmung gab es für diese Aussage vom Koalitionspartner. Viele Forderungen seien Gegenstand der gegenwärtigen Rechtsprechung, hieß es von der CDU/CSU-Fraktion.

Eine Kann-Bestimmung sei keine Muss-Bestimmung, widersprach die Linksfraktion. Es bestehe ein Unterschied, ob bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden könnten oder ob ein Rechtsanspruch darauf bestehe. So würde eine Kaution in der Praxis häufig nicht übernommen. Stattdessen müsse sie abgestottert werden.

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