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Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf - 25.06.2012
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will eine Markttransparenzstelle einrichten, um die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas zu verbessern und auch um einen besseren Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen zu bekommen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Marktransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (17/10060). Es fehle ein Gesamtüberblick über das Marktgeschehen, der mögliche Manipulationen aufdeckt, begründet die Regierung den Entwurf.Zur Beobachtung der Preisentwicklung an Tankstellen heißt es, das Bundeskartellamt habe Wettbewerbsdefizite aufgrund der hohen Marktkonzentration festgestellt. „Wegen dieser unverändert fortbestehenden oligopolistischen Marktstruktur sowie der Homogenität von Kraftstoffen und der hohen Transparenz der Preise für Wettbewerber ist es gerechtfertigt, dass eine Behörde die Preisveränderungen im Tankstellensektor eingehender betrachtet“, heißt es in dem Entwurf.
Die Einrichtung der Markttransparenzstelle wird durch zusätzliche Stellen und andere Kosten zu Mehrausgaben in Millionenhöhe führen. Der Mehraufwand für die Tankstellenbetreiber durch den zusätzlichen Erfüllungsaufwand werde gering sein, heißt es.
Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf für unzureichend. Die Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen durch die Markttransparenzstelle könne lediglich ein erster Schritt zu mehr Transparenz sein. Der Bundesrat verlangt die Einrichtung einer öffentlichen Datenbank im Internet, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen sollen. Die Beobachtung der Preisbildung könne aber nur zusammen mit einer gesetzlich geregelten Benzinpreisbremse die gewünschte Wirkung erzielen. Dazu sollen die Tankstellenbetreiber ihre Preise zu einem bestimmten Zeitpunkt der Markttransparenzstelle melden müssen. Diese Preise sollen nach den Vorstellungen der Bundesländer am Folgetag veröffentlicht werden müssen und für 24 Stunden ihre Gültigkeit behalten. Die Betreiber kleiner und mittlerer freier Tankstellen sollen von der Benzinpreisbremse ausgenommen werden, aber die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig der Benzinpreisbremse zu unterwerfen.
In der Begründung seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, bei den Preisen für Benzin und Diesel sei seit 2009 ein massiver Preisanstieg zu verzeichnen. Allein von 2010 bis 2011 seien die durchschnittlichen Preise um mehr als 20 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung habe sich 2012 fortgesetzt und zu neuen Höchstpreisen geführt. Es müssten jetzt alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Situation der Verbraucher zu verbessern und ihnen Erleichterungen zu verschaffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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