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Arbeit und Soziales/Antwort - 25.06.2012
Berlin: (hib/TYH) Laut Bundesregierung berücksichtigt die geplante Anhebung des Reha-Budgets in der Rentenversicherung den demografisch bedingten erhöhten Reha-Bedarf in angemessener Weise. Der Bundesrechnungshof und der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages sähen im Bereich der Rehabilitation der Rentenversicherung Effizienzreserven, die vorrangig zu nutzen seien, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9490). Darin hatten die Abgeordneten die Erhöhung erst für das Jahr 2017 kritisiert, da „der Anstieg der Bevölkerung im rehabilitationsfähigen Alter bereits früher einsetzt“.Das Ministerium für Arbeit und Soziales habe die Forderungen aus dem Rentendialog aufgenommen, die Entwicklung des Reha-Budgets nicht nur an der Bruttolohnentwicklung, sondern auch an der demografischen Entwicklung zu orientieren, heißt es in der Antwort weiter. Die Fortschreibung des Reha-Budgets bemesse sich nach der Veränderung des Anteils der Bevölkerung im Alter von 45 bis unter 67 Jahren an der Gesamtbevölkerung mit einem Zeitverzug von drei Jahren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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