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Arbeit und Soziales/Antwort - 25.06.2012
Berlin: (hib/TYH) Die Bundesregierung sieht den Grund für das Scheitern des ELENA-Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis in der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Die für ELENA datenschutzrechtlich gebotenen Sicherheitsstandards hätten nicht flächendeckend verbreitet werden können, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9897) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9805). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfe im Rahmen des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der soziales Sicherung“ (Projekt OMS) in den Jahren 2012 und 2013, inwieweit im ELENA-Verfahren gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung der bestehenden Melde- und Bescheinigungsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern eingesetzt und Meldewege optimiert und vereinfacht werden könnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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