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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 09.07.2012
Berlin: (hib/TYH) Der Bundesrat möchte die Tatbestände, nach denen Bund und Länder zur Kostenerstattung im öffentlichen Personennahverkehr verpflichtet sind, vereinfachen. Dazu soll laut Gesetzentwurf (17/10146), der dem Bundestag vorliegt, Paragraph 148ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geändert werden. Der Vorschlag bezieht sich auf den Kostenausgleich, den Bund und Länder für das Recht auf unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten zu leisten haben. Die hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen zwischen Bund und Ländern seien kompliziert und führten zueinem hohen Verwaltungsaufwand, schreibt der Bundesrat. Eine Vereinfachung der Regelungen sei daher sachgerecht.
Zudem schlägt die Länderkammer vor, die Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten Personen anzupassen. Demnach ist im gleichen Kapitel des SGB IX die Eigenbeteiligung in Form des Erwerbs einer Wertmarke geregelt. Die Höhe der Beteiligung sei seit 1984 unverändert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Jedoch hätten sich die Nutzungsmöglichkeiten und folglich auch der damit verbundene Wert erheblich erhöht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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