SPD-Fraktion dringt auf Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts

Inneres/Antrag - 05.07.2012

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion „die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen im Waffenrecht zur sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff“ unverzüglich evaluieren und den Evaluierungsbericht dem Bundestag bis zum 31. Dezember dieses Jahres vorlegen. Die Evaluierung soll unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes im Einvernehmen mit dem Parlament vorgenommen werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/10114).

Zur Begründung verweist sie darauf, dass der Bundestag bei der Verabschiedung neuer Regelungen zur Verschärfung des Waffenrechts am 18. Juni 2009 mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion eine Entschließung (16/13423) gefasst hatte, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, „die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff bis Ende 2011 zu evaluieren“. Dem sei die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen, heißt es in der Begründung des Antrags weiter.

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