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Bezirksdirektor
Wahlkreis 049 Hildesheim
Direkt gewählt in Niedersachsen
Volksschule, Realschule, Mittlere Reife. 1967 bis 1970 Ausbildung zum Versicherungskaufmann, 1970 Kaufmannsgehilfenprüfung. 1971 bis 1973 Soldat auf Zeit, Panzergrenadierbrigade 1 - Hildesheim, Hauptmann der Reserve.
Seit 1986 leitender Angestellter, Versicherungsdirektor.
Mitglied der AWO, des DRK, des KKV, der Kolpingfamilie Dinklar, von ver.di, im Verein Arbeit und Dritte Welt des DGB, im Freundeskreis der Diakonischen Werke Himmelsthür; Aufsichtsratsvorsitzender der Kurbetriebs GmbH Bad Salzdetfurth, Beirat Deula Hildesheim, Mitglied im Kuratorium der Stiftung Himmelsthür - damit Leben gelingt.
1973 Eintritt in die SPD, 1974 bis 1999 Vorsitzender des Ortsvereins Dinklar; Unterbezirksvorsitzender. Mitglied des Rates der Gemeinde Schellerten, 1980 Vorsitzender der SPD-Fraktion, 1994-2006 1. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Schellerten; 1986 Wahl in den Kreistag, 1994 bis 1998 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
Mitglied des Bundestages seit 1998.
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kurbetriebs GmbH, Bad Salzdetfurth,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,
Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates
Gemeinde Schellerten, Schellerten,
Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich
Landkreis Hildesheim, Hildesheim,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Organisation des Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates
Stiftung Himmelsthür "damit Leben gelingt", Hildesheim / OT Sorsum,
Vorsitzender des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".