Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Gewerkschaftssekretär
Wahlkreis 250 Schweinfurt
Gewählt über Landesliste Bayern
Geboren am 1. November 1954 in München; konfessionslos; ledig.
Realschule. 1974 Facharbeiterprüfung. Berufliche Tätigkeit als Elektromechaniker und Elektrotechniker. Jugendvertreter und Betriebsrat. Wahl zum Vorsitzender des Ortsjugendausschusses der IG Metall und der DGB Jugend in München. 1979 bis 1984 Studium der Volkswirtschaft und Sozialökonomie, Abschluss Diplom-Volkswirt und Diplom-Sozialökonom.
Mitglied der IG Metall. Mitarbeit in der Organisation des Streiks 1984 zur Durchsetzung der 35-Stunden-Woche. Nach dem Studium Anstellung als Gewerkschaftssekretär in der Stuttgarter IG Metall. 1995 bis 2010 gewählter 1. Bevollmächtigter der IG Metall Schweinfurt.
Bis 2004 30 Jahre lang Mitglied der SPD, Ausschluss aus der SPD, Gründung des Vereins und der Partei "Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit" (WASG), seit Juni 2007 stellvertretender Parteivorsitzender der Partei DIE LINKE, seit Mai 2010 Parteivorsitzender der Partei DIE LINKE.
Mitglied des Bundestages seit 2005; seit 2005 Mitglied im Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion DIE LINKE, 2005 bis 2010 Leiter des Arbeitskreises IV (Arbeit und soziale Sicherung) der Fraktion DIE LINKE.
Klaus Ernst, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
DIE LINKE., Berlin,
Parteivorsitzender, monatlich, Stufe 1
IG Metall Verwaltungsstelle Schweinfurt, Schweinfurt,
1. Bevollmächtigter (bis 31.05.2010), monatlich, Stufe 2; 2010, Stufe 3
SKF GmbH, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.06.2010)
ZF Sachs AG, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.07.2010)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".