Renate Künast, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechtsanwältin, Sozialarbeiterin

Wahlkreis 082 Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Gewählt über Landesliste Berlin

Geboren am 15. Dezember 1955 in Recklinghausen/NRW; ledig.

Studium der Sozialarbeit und der Rechtswissenschaften.

1977 bis 1979 Sozialarbeiterin in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel. 1985 zweites Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwältin.

Seit 1979 Mitglied der Westberliner Alternativen Liste; 2000 bis 2001 Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. 1989 bis 2000 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, 1989 bis 1990 und 1998 bis 2000 Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, seit Oktober 2005 Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Renate Künast, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Verlag Herder GmbH, Freiburg,

Autorenhonorar, 2009, Stufe 1

3. Funktionen in Unternehmen

Quadriga Hochschule für Kommunikation und Management, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Berliner AIDS-Hilfe e.V., Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Förderkreis politische Rhetorik und Kommunikation, Bonn,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Humanistische Union e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".