Ordentliches Mitglied
- Schriftführer
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Unternehmer
Wahlkreis 055 Bremen I
Gewählt über Landesliste Bremen
Geboren am 7. Februar 1963 in Bremen, evangelisch, verheiratet, drei Töchter und ein Sohn.
Schule und Gymnasium in Bremen. Ausbildung zum Schiffsmechaniker, anschliessend auf großer Fahrt als Offiziersanwärter. Maschinenbaustudium an der Hochschule Bremen. Anstellung als Projektingenieur in der Nahrungsmittelindustrie und als Bereichsleiter am Zentrum für angewandte Raumfahrttechnologie und Mikrogravitation (Fallturm Bremen) der Universität Bremen. Gründung der GASEX Druckluftoptimierer 1998, seitdem selbständig.
Seit 2007 gewähltes Mitglied des Plenums der Handelskammer Bremen.
Eintritt in die Bremer FDP 2005, Vorsitzender des Landesfachausschusses Wirtschaft, Vorsitzender des Liberalen Mittelstandes in Bremen, Vorsitzender des Kreisverbandes Bremen-Ost, 2010 bis 2011 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Bremen, koordinierender Sprecher der Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt.
Seit September 2009 Mitglied des deutschen Bundestages.
Torsten Staffeldt, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Inhaber, Gasex Trade & Consult e.K., Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter,
Gasex Technology GmbH, Bremen
Gasex Technology GmbH, Bremen,
Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1
Gasex Trade & Consult e.K., Bremen,
Inhaber
Handelskammer Bremen, Bremen,
Mitglied des Plenums
Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand, Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Gasex Technology GmbH, Bremen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".