13/1: Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung (aus Einsetzungsantrag Drs. 13/1533):
Die Enquete-Kommission setzt die Arbeiten der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft“ [12. Wahlperiode] zu Leitbildern und Entwicklungspfaden für die zukünftige Industriegesellschaft fort. Um eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung zu ermöglichen, ist es notwendig, entsprechende ökonomische, ökologische und soziale Rahmenbedingungen zu erarbeiten, sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten im nationalen und internationalen Raum zu überprüfen.
Der Deutsche Bundestag beauftragt die Enquete-Kommission, folgende Schwerpunkte zu bearbeiten:
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Erarbeitung von Umweltzielen für eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung
Im Zuge einer Orientierung von Wirtschaft und Gesellschaft am Leitbild „Sustainable Development“ ist ein Strukturwandel im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem erforderlich.
Die Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung können nicht benannt werden, ohne die Frage nach den Randbedingungen dieser Entwicklung zu klären. Einerseits können Umweltziele nur unter Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen formuliert werden. Andererseits können soziale und wirtschaftliche Ziele nicht ohne Rücksicht auf ökologische Auswirkungen erreicht werden. Die Entwicklung neuer Konzepte und Strukturen wird oft notwendig sein.
Die Begrenzung des Eintrages von Schadstoff in die Umwelt und von klimaschädlichen Emissionen sind wesentliche Voraussetzungen, um eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung zu erreichen. Dem umfassenden Anspruch des Leitbildes folgend sind nicht nur die regional begrenzten unerwünschten Auswirkungen auf das Ökosystem zu betrachten, sondern auch die globalen Wirkungen.
Im Hinblick auf die Ausgestaltung nationaler Ziele wie auch der Maßnahmen zu ihrer Erreichung müssen daher die Möglichkeiten zur internationalen Ausweitung berücksichtigt werden.
Um Maßstäbe für die Umweltpolitik zu erhalten, sind folgende Arbeiten zu bewältigen:
- Bestandsaufnahme der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der Quellen und der Senken belastender Stoffe,
- Identifikation von konkreten Problemfeldern und Stoffströmen,
- Fortentwicklung übergeordneter Bewertungskriterien für den Umgang mit Stoffen, besonders bei umweltoffener Anwendung,
- Normative Festlegung von Umweltzielen und Umweltqualitätszielen,
- Erarbeitung von Grundlagen für einen nationalen Umweltplan.
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Erarbeitung ökonomischer und sozialer Rahmenbedingungen für eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung
Zur Erarbeitung ökonomischer und sozialer Rahmenbedingungen sind folgende Schritte notwendig:
- In einem ersten Schritt müssen die Anpassungs- und Leistungsfähigkeit des bestehenden Systems einer sozialen Marktwirtschaft und des bestehenden sozio-kulturellen Systems analysiert und beschrieben werden. Die Grenzen ihrer Wandlungsfähigkeit im Rahmen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung müssen herausgearbeitet, Mindestanforderungen zur nachhaltigen Sicherung der Stabilität dieser Systeme gegebenenfalls definiert werden.
- In einem nächsten Schritt gilt es, die Wechselwirkungen zwischen den sozio-ökonomischen Aspekten und Rahmenbedingungen auch in Verbindung mit den ökologischen Zielsetzungen darzustellen.
- Schließlich geht es um die Analyse der sozio-ökonomischen Systeme im Hinblick auf ihre fundamentalen Steuerungsprinzipien und -mechanismen. Dabei ist zu untersuchen, wie sich die Prinzipien der Marktsteuerung, Vertragsfreiheit, Eigentumsordnung sowie die Vorstellungen von Freiheit und Gerechtigkeit an das Leitbild anpassen lassen.
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Notwendigkeit gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technischer Innovationen
Eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung ist nur durch einen Wandel zu erreichen, der neben technischen auch soziale und gesellschaftliche Innovationen umfasst.
Die Umsetzung des Leitbildes »Sustainable Development« kann letztlich nur durch das Zusammenwirken aller Akteure auf Basis eines entwickelten Problembewusstseins gelingen.
Es ist daher nötig:
- Strategien zur Förderung neuer, ressourcenschonender und schadstoffvermeidender Verfahren, Produkte und Strukturen zu entwickeln,
- Szenarien zur Erreichung des übergeordneten Leitbildes einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung im internationalen Rahmen zu entwickeln,
- Schwerpunktsetzungen im Bildungsbereich zur Vermittlung des Leitbildes und der zu seiner Verwirklichung erforderlichen Qualifikationen vorzunehmen,
- innovationsfördernde Rahmenbedingungen in Kultur und Gesellschaft zu verbessern,
- die Einflussfaktoren auf das Handeln und Verhalten von Konsumenten und Produzenten im Hinblick auf die individuelle Umsetzung von Umwelteinstellungen zu analysieren,
- den notwendigen Wandel zur Umsetzung des Leitbildes und die damit einhergehende Neubewertung von Werthaltungen, Einstellungen, Konsummustern und Lebensstilen auf Basis der gesellschaftlichen Ziele und vorhandener Erfahrungswerte zu beschreiben.
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Maßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung
Zur Wahrnehmung seiner Aufgabe, geeignete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Innovationen zu schaffen, stehen dem Staat verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die im Sinne der aus dem Leitbild abgeleiteten gesellschaftlichen Ziele entworfen, umgestaltet, ergänzt oder kombiniert werden müssen. Im Lichte der Knappheit der Umwelt und anderer Güter ist die Frage zu klären, auf welche Weise bislang von der Allgemeinheit getragene nachteilige Effekte am besten verursachergerecht in interne Kosten überführt werden können.
Dabei sind folgende Bereiche verstärkt zu behandeln:
- Überprüfung und Weiterentwicklung des umweltpolitischen Instrumentariums:
- Vorschläge zur verbesserten Anpassung ordnungsrechtlicher Bestimmungen an die Anforderungen und Möglichkeiten eines betriebs- und medienübergreifenden Umweltschutzes,
- Untersuchung und Bewertung der Einsatzmöglichkeiten ökonomischer Instrumente in einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft anhand konkreter Beispiele aus verschiedenen Bereichen (Abgaben, Steuern [z. B. „ökologische Steuerreform“], Zertifikate, Haftungsrecht etc.),
- Überprüfung der Möglichkeiten zur Förderung informatorischer Instrumente und freiwilliger Maßnahmen (Umweltmanagementsysteme, Öko-Audit, Ökobilanzen, Environmental Performance Evaluation, Responsible Care, etc.),
- Überprüfung bzw. Neubewertung staatlicher Einnahmen und Ausgaben auf ihre Umweltwirkung,
- Darlegung der ökologischen Folgen von Gesetzesvorhaben,
- Weiterentwicklung der Methodik des Stoffstrommanagements unter besonderer Berücksichtigung diskursiver und kooperativer Vorgehensweisen,
- Diskussion darüber, wie Instrumente einzeln oder in Kombination eingesetzt werden können, um konkrete Umweltziele treffsicher und effizient zu erreichen (Untersuchung an konkreten Beispielen aus verschiedenen Bereichen).
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13/2: Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik (aus Einsetzungsantrag Drs. 13/1532):
Die Enquete-Kommission setzt die Arbeiten der Kommission der 12. Legislaturperiode fort. Die Aufgaben sollen sich grundsätzlich an den Empfehlungen im Zwischenbericht – Drucksache 12/7876 – orientieren.
Folgende Themenschwerpunkte sollen behandelt werden:
- Wandel familialer und außerfamilialer Strukturen, Aufbau von Hilfs- und Helferstrukturen,
insbesondere
- die finanzielle Situation von Familien und der Wandel der Familienstrukturen und -beziehungen über den Lebenslauf (Lebensphasen),
- die Tragfähigkeit und Belastbarkeit von Freundschafts- und Nachbarschaftsbeziehungen im fortschreitenden Alter (unter Berücksichtigung der besonderen Situation ausländischer Familien und älter werdender Behinderter),
- Möglichkeiten und Grenzen zur Stärkung und Förderung außerfamilialer Netze und neuer gemeindenaher Hilfs- und Helferstrukturen.
- Arbeitsmarktentwicklung und Innovationsfähigkeit der Gesellschaft,
insbesondere
- die Konsequenzen einer steigenden Erwerbsbeteiligung auf die Arbeitsnachfrage unter Berücksichtigung der Kommerzialisierung bisheriger weitgehend unentgeltlicher Tätigkeiten,
- die Zusammenhänge zwischen einer älter werdenden Gesellschaft und ihrer Innovationsfähigkeit unter Berücksichtigung der Situation von Erwerbspersonen in der und Konsequenzen für die Weiterbildungspraxis in der zweiten Lebenshälfte,
- das Spannungsfeld zwischen den steigenden Arbeitslosenquoten und der Frühverrentung sowie nachberuflichen Tätigkeitsfeldern älterer Menschen.
- Soziale Sicherungssysteme,
insbesondere
- konkrete institutionelle Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherungssysteme sowie Möglichkeiten einer Angleichung von Leistungsstrukturen,
- Auswirkungen des demographischen Wandels auf die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme und Möglichkeiten der Abfederung von negativen Folgen.
- Situation der älteren Ausländer,
insbesondere
- ihre Lebensbedingungen,
- ihre Zukunftsperspektiven im Prozess des demographischen Wandels.
- Für alle Schwerpunktthemen gilt:
- Die Datenlage sollte auf einen Zeitraum über das Jahr 2030 hinaus ausgedehnt und mit berücksichtigt werden,
- die europäische Dimension sollte – wo immer möglich und sinnvoll – in den einzelnen Kapiteln mit eingebracht werden,
- regionale Aspekte (z. B. bezogen auf die neuen Bundesländer) sollten – wo möglich und sinnvoll – in den einzelnen Themenkreisen mit eingebracht werden.
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13/3: Ãœberwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit (aus Einsetzungsantrag Drs. 13/1535):
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ hat in der 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages grundlegende Beiträge zur politischen, historischen und moralischen Bewertung der zweiten Diktatur auf deutschem Boden geleistet. Sie hat sich große Verdienste um die gesellschaftliche Aufarbeitung von vier Jahrzehnten DDR-Vergangenheit erworben und wird ein wichtiges Zeugnis dafür bleiben, wie sich der Deutsche Bundestag und die politische Öffentlichkeit in den ersten Jahren nach der Vereinigung dieser Herausforderung gestellt haben. Die Mitwirkung der Enquete-Kommission am Prozess der inneren Einigung Deutschlands hat – im In- und Ausland – eine starke öffentliche Beachtung gefunden und ein vielfältiges Echo ausgelöst.
[…]
Die Enquete-Kommission hat die folgenden Aufgaben:
- Sie soll, aufbauend auf den Ergebnissen der Vorgängerkommission, Beiträge zu einer politisch-historischen Analyse und einer politisch-moralischen Bewertung der SED-Diktatur leisten, den gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitungsprozess fördern und für die Zukunft Vorschläge für seine Weiterführung machen. Dabei wird zu prüfen sein, ob dafür nicht auch zusätzliche institutionelle Mittel, z. B. im Rahmen einer Stiftung, zu schaffen sind. Das Erkenntnisinteresse der Kommission richtet sich insbesondere auf die äußeren und inneren Folgen und Nachwirkungen der SED-Diktatur und die daraus erwachsenden Probleme für den Prozess der inneren Einigung.
- Die Enquete-Kommission soll zur Festigung des demokratischen Selbstbewusstseins, des freiheitlichen Rechtsempfindens und des antitotalitären Konsenses in Deutschland beitragen und allen Tendenzen zur Verharmlosung und Rechtfertigung von Diktaturen entgegenwirken. Dafür ist die Entwicklung gesamtdeutscher Formen der Erinnerung an die beiden deutschen Diktaturen und deren Opfer wichtig. Die Erinnerung an die Opfer von Unrecht und Gewalt, an Widerstand und Mut in den Diktaturen sowie den Prozess der Ablösung der SED-Herrschaft 1989 soll für das öffentliche Bewusstsein und die nationale Kultur wach gehalten werden. Gleichzeitig müssen die seinerzeit in beiden deutschen Staaten entwickelten unterschiedlichen Formen und Inhalte der Würdigung des Widerstands gegen den Nationalsozialismus sowie die Instrumentalisierung des Antifaschismus als Legitimationsideologie in der SBZ/DDR bedacht werden. In diesem Zusammenhang soll die Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Bund-Länder-Absprachen Vorschläge zu einer umfassenden Gedenkstättenkonzeption unterbreiten.
- Die Enquete-Kommission soll helfen, dass sich die Menschen mit ihren unterschiedlichen Biographien im Einigungsprozess besser wiederfinden. Damit soll sie zur Versöhnung in der Gesellschaft beitragen, begründet auf dem Willen zu Offenheit, zu historischer Wahrheit und zu gegenseitigem Verständnis.
Die personelle Würde der von Unrecht und Leid Betroffenen muss wiederhergestellt werden. Dazu gehört sowohl die öffentliche Würdigung der Opfer wie die Notwendigkeit, ihnen, wo irgend möglich, nachträglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. So wird Gegenstand der Enquete-Kommission sein zu prüfen, inwiefern heute in diesen Fragen aus der Sicht der Opfer Defizite bestehen und wie dem durch die Gesetzgebung abgeholfen werden kann. Ferner ist zu prüfen, ob und inwiefern es heute noch einen politischen Handlungsbedarf in der Frage gibt, wie mit den Verantwortlichen des Systems und ihren Helfern umgegangen werden soll. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission auch den Problemen der justitiellen Aufarbeitung der SED-Diktatur zuwenden.
- Die Enquete-Kommission greift aktuelle anstehende Fragen auf und erarbeitet politische Handlungsempfehlungen. Sie wird bei ihrer Tätigkeit Schwerpunkte setzen müssen. Sie soll sich exemplarisch solchen gesellschaftlichen Problemfeldern zuwenden, in denen vor dem Hintergrund von 40 Jahren SED-Diktatur und deutscher Teilung heute konkretes politisches Handeln besonders nötig erscheint. Dazu gehören die Würdigung von Leistungen der Menschen unter den repressiven Bedingungen in der DDR ebenso wie der Ausgleich von Nachteilen und die Herstellung von Chancengleichheit im vereinten Deutschland.
Die Kommission widmet sich insbesondere folgenden Themenfeldern, wobei den ideologischen Grundlagen und den repressiven Strukturen besondere Beachtung zuteil werden soll:
A. Bildung, Wissenschaft, Kultur
- Ziele und Methoden des ideologischen Einflusses der SED.
- Militarisierung der Gesellschaft und Bedeutung von Feindbildern.
- Folgen der Durchdringung dieser Bereiche durch das Ministerium für Staatssicherheit.
- Möglichkeiten der Gestaltung von Lebensräumen unter dieser und trotz dieser Beeinflussung.
- Fortwirkung von Strukturen und Inhalten des Erziehungswesens, der Jugendpolitik sowie in Wissenschaft, Kunst und Kultur in der DDR sowie ihre Bewertung im Transformationsprozess.
- Welche Herausforderungen ergeben sich aus der Bilanz für die heutige Politik in diesen Bereichen?
B. Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik
- Strukturen der sozialistischen Planwirtschaft und deren Bilanz am Ende der 80er Jahre.
- Sozialpolitik und soziale Situation in der DDR: Anspruch und Wirklichkeit.
- Umweltbilanz der SED-Diktatur.
- Die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR.
- Folgerungen für den wirtschaftlichen Transformationsprozess.
C. Das geteilte Deutschland im geteilten Europa
- Die Einbindung der beiden deutschen Staaten in die beiden Blöcke und die Frage nach der Möglichkeit selbständiger politischer Entscheidungen in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Westarbeit der SED und des Ministeriums für Staatssicherheit.
- Die Ostpolitik der Bundesregierung und der Parteien.
- Die wirtschaftlichen und finanziellen Ost-West-Beziehungen.
- Die gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Ost-West-Kontakte.
- Verfolgung von Andersdenkenden in der SBZ/DDR.
- Die Bedeutung der Menschenrechte für die internationale Politik.
- Welche Folgerungen ergeben sich für die Politik des vereinten Deutschlands gegenüber Gesamteuropa und im Umgang mit diktatorischen Regimes?
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13/4: Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft – Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft (aus Beschlussempfehlung und Bericht Drs. 13/3219):
II. Der Deutsche Bundestag beauftragt die Enquete-Kommission, insbesondere die folgenden Schwerpunkte zu untersuchen:
- Technologie und Infrastruktur
- Technologische Entwicklung im Bereich der Netze, Dienste und Anwendungen (Hard- und Software)
- Gestaltungspotentiale der Technik zur Unterstützung von Entwicklungs- und Produktionsprozessen in den Bereichen Dienstleistungen, Industrie und Handwerk
- Anforderungen an die Gestaltung der Informationstechnologien aus Sicht der Endnutzer
- Infrastrukturelle Voraussetzungen (staatlich und privat) zur Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
- Modellanwendungen und Pilotprojekte im staatlichen, gesellschaftlichen, unternehmerischen
und privaten Bereich.
- Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Umwelt, Verkehr
- Informations- und Kommunikationstechnologien als Katalysator für die volkswirtschaftliche Dynamik; Auswirkungen der Informationstechnologien auf die internationale Arbeitsteilung, auf Güter-, Finanz- und Dienstleistungsmärkte sowie Konsequenzen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
- Auswirkungen auf den Strukturwandel in Deutschland (sektoral, regional, betriebsbezogen), Entstehen neuer und Verlust alter Arbeitsplätze und die sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen
- Qualifikation und Dequalifikation (Höherqualifizierung durch die neuen Technologien, relativer Bedeutungsverlust manueller Tätigkeiten und zunehmende Nachfrage nach Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten, Entwicklungen in der Arbeitswelt)
- Internationale Zusammenarbeit und Allianzen im Informations- und Telekommunikationsbereich; Wettbewerb und Konzentration
- Möglichkeiten zur Beschleunigung des Technologie- und Wissenstransfers in der Gesellschaft
- Zugangsmöglichkeiten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen zu den modernen Telekommunikationsinfrastrukturen und -diensten sowie zu den öffentlichen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
- Veränderungen innerhalb von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung (Aufbau- und Ablauforganisation) und deren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Arbeitsplätze und Arbeitsrecht
- Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und Arbeitsschutz (insbesondere Fragen der Mitbestimmung und Betriebsverfassung), Arbeitsrecht (z. B. Auswirkungen durch Individualisierung von Arbeitsverhältnissen und geographische Trennung von Arbeitsort und Unternehmen durch Telearbeit)
- Neue Verkehrssysteme, Steuerung der Verkehrsströme (z. B. Einführung von Telematik-Lösungen zur Vernetzung der Verkehrsträger, Verkehrsmanagement-Systeme, moderne Verkehrsdienstleistungen)
- Entlastung der Umwelt und neue Umweltbelastungen durch moderne Kommunikationstechnologien (z. B. Telearbeit, Satellitenbüros, Telekonferenzen, Tele-Learning, Tele-Shopping, Entsorgung elektronischer Altgeräte)
- Bedeutung und Chancen der Informationstechnologien im privaten Sektor sowie im ländlichen Raum, Konsequenzen für die räumliche und zeitliche Zuordnung von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit
- Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen
- Bildung und Ausbildung
- Entstehen neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungsinhalte und Beschäftigungsfelder in Industrie, Handel und Dienstleistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und sich daraus ergebende Konsequenzen für das Bildungssystem (zusätzlicher Fortbildungsbedarf)
- Anwendungen und Wirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Bildungsbereich (Schule, berufliche Ausbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung)
- Schicht-, geschlechts- und altersspezifische Nutzung der neuen Medien
- Medienerziehung in Schule, Hochschule und in der außerschulischen Bildung und Ausbildung; Erwerb von Medienkompetenz
- Erziehung zu mündigen Teilnehmern der Informationsgesellschaft (Stärkung der Anwender, Schutz vor Desorientierung und Falschinformation)
- Gesellschaft: Kultur, Demokratie, Meinungsvielfalt
- Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter (Telearbeit, Telekonferenzen), auch durch Schaffung zeitlicher Freiräume (Teleeinkauf, Tele-Banking)
- Gewährleistung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, Verhinderung demokratiegefährdender Machtkonzentration.
Die Enquete-Kommission soll – unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren – auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf, national und international, insbesondere auf folgenden Feldern benennen:
- Angemessener ordnungspolitischer und rechtlicher Rahmen für die Informationsinfrastruktur, Dienste und Anwendungen (national, international und im Bund-Länder-Verhältnis)
- Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland für die Aus- und Fortbildung, den Umweltschutz, die Raumordnung, die kulturelle Entwicklung und die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung optimal genutzt werden können
- Beseitigung von staatlichen Regelungen, die den Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien hemmen
- Liberalisierung und weltweite Öffnung der Netze und Dienste im Bereich der Telekommunikation, so dass ein funktionsfähiger Wettbewerb entsteht und kleine und mittlere Unternehmen eine faire Marktchance erhalten
- Normen und Standards als Grundlage der Verbreitung und des Wettbewerbs der neuen Medien
- Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs zur Vermeidung marktbeherrschender Stellungen einzelner Unternehmen und eines ungehinderten Zugangs zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (z. B. Entgelte, Lizenzen, Netzzugang, Wegerechte, Nummernverwaltung, Tarifstrukturen auch für Online-Dienste für Geschäfts- und Privatkunden)
- Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, damit in Deutschland möglichst viele neue, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen können und soziale Flankierung dieses Strukturwandels
- Sicherung von Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit
- Sicherung einer flächendeckenden und preisgünstigen Informationsgrundversorgung als Voraussetzung für eine angemessene Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, insbesondere in den Bereichen Information, Bildung und Kultur, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen
- Vermittlung von Medienkompetenz
- Technische, administrative und rechtliche Voraussetzungen für Datensicherheit und Datenschutz (Kryptographie), Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung
- Schutz geistiger Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechte) und der Privatsphäre, Schutz der Wohnung vor unerwünschtem Eindringen Dritter über Netze; Haftungsrecht
- Verbrechensbekämpfung (Verschlüsseln/Entschlüsseln)
- Jugend- und Verbraucherschutz (Förderung der Selbstverpflichtung der Anbieter), Minderheitenschutz
- Bestandssicherung und Entwicklung öffentlich-rechtlicher Informationsangebote
- Definition von Rundfunk und neuen Diensten.
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13/5: So genannte Sekten und Psychogruppen (aus Beschlussempfehlung und Bericht Drs. 13/4477):
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Seit Mitte der 70er Jahre treten in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend so genannte Sekten und Psychogruppen in unterschiedlichen Formen in Erscheinung. Der Deutsche Bundestag befasste sich in jüngster Zeit, insbesondere im Zuge der Beratungen einer Reihe von Petitionen besorgter und betroffener Bürgerinnen und Bürger mit dem Auftreten dieser Organisationen, ihren offiziellen und inoffiziellen Untergliederungen, ihrem Einfluss auf Mitglieder und Außenstehende sowie auf gesellschaftliche Teilbereiche. Die in diesen Petitionen geführten Klagen betrafen vor allem
- das Innenverhältnis dieser Organisationen sowie ihrer Untergliederungen zu ihren Mitgliedern;
- die durch bestimmte Praktiken und Ziele dieser Organisationen hervorgerufenen unterschiedlichen Gefährdungen für Mitglieder und die Gesellschaft;
- die Inanspruchnahme dieser Organisationen für von ihnen verursachte finanzielle, soziale und gesundheitliche Schäden;
- die missbräuchliche Ausnutzung staatlich gewährter Vorteile für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei der Verfolgung wirtschaftlicher Zielsetzungen.
Im Hinblick auf die im Zuge der Petitionsverfahren aufgetretenen ungeklärten Rechtsfragen hat der Petitionsausschuss wiederholt die Untersuchung des Problemfeldes durch eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages empfohlen.
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Dies nimmt der Deutsche Bundestag zum Anlass, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die sich mit dem Problemfeld der neueren religiösen und weltanschaulichen Bewegungen, so genannte Sekten und Psychogruppen, auseinandersetzt. Sie hat die Aufgabe, Informationen von und über so genannte Sekten und Psychogruppen einzuholen, zu bündeln und aufzuarbeiten.
Sie soll den gesellschaftlichen Hintergrund der Entstehung und Ausbreitung des Phänomens analysieren, eine bewertende Bestandsaufnahme der Ziele und Praktiken der Organisationen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Probleme erstellen und unter Überprüfung der Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns den aktuellen und absehbaren Handlungsbedarf feststellen. Sie soll Empfehlungen geben für gesetzgeberische, administrative und sonstige Maßnahmen in Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von anderen betroffenen gesellschaftlichen Institutionen.
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Die Kommission soll dabei die folgenden Aspekte des Themas schwerpunktmäßig behandeln:
- Analyse von Zielen, Aktivitäten und Praktiken der in der Bundesrepublik Deutschland agierenden so genannten Sekten und Psychogruppen
Die Analyse soll
- die von diesen Organisationen ausgehenden Gefahren für den Einzelnen, den Staat und die Gesellschaft erfassen;
- die offenen und verdeckten gesellschaftspolitischen Ziele dieser Organisationen aufarbeiten;
- nationale wie internationale Verflechtungen der Organisationen darstellen und
- Grenzen der Inanspruchnahme der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit durch neuere religiöse und weltanschauliche Bewegungen, so genannte Sekten und Psychogruppen, aufzeigen.
- Gründe für die Mitgliedschaft in einer so genannten Sekte oder Psychogruppe und für die Ausbreitung solcher Organisationen
Die Enquete-Kommission soll hierzu
- untersuchen, welche Einstiegswege und Verläufe der Mitgliedschaft typisch sind;
- aufklären, welche gesellschaftlichen und politischen Bedingungen ursächlich für eine verstärkte Bereitschaft sind, so genannten Sekten und Psychogruppen beizutreten;
- feststellen, welche Anwerbungs- und Rekrutierungsstrategien von diesen Organisationen verfolgt werden und
- Vorschläge erarbeiten, auf welche Weise verhindert werden kann, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Verbände, Interessenvertretungen und andere Institutionen unbewusst in solche Organisationen hineingezogen bzw. von diesen missbraucht werden.
- Probleme von Mitgliedschaft und Ausstieg
Die Mitgliedschaft kann nicht nur zu Problemen für das einzelne Sektenmitglied, sondern auch für dessen Angehörige und Freunde sowie zu Problemen in Unternehmen, Verbänden, Interessenvertretungen und anderen Institutionen führen. Von besonderer Bedeutung sind Sozialisationsprobleme und familienrechtliche Konfliktfälle. Auch wenn die Betroffenheitssituationen unterschiedlich sind, ist der Umgang mit den jeweiligen Problemen oder deren Lösung ohne eine entsprechende Hilfestellung häufig nicht zu bewältigen. So gilt es für die Kommission, die durch eine Mitgliedschaft verursachten Probleme und Folgen für alle Betroffenen ebenso zu untersuchen, wie die Frage, welche Hilfsangebote zur Verfügung stehen bzw. stehen sollten. Wichtig ist bei der Prüfung von Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Ausstiegshilfen, die Erfahrungsberichte ehemaliger Mitglieder über von einigen Organisationen ausgeübten Druck, die psychische Situation von Mitgliedern sowie ihre Chancen und Möglichkeiten für die Zeit ,,danach“ zu berücksichtigen.
- Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der bisherigen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung
Die Kommission soll für den zukünftigen Umgang mit dem Phänomen der so genannten Sekten und Psychogruppen unter Einbeziehung der damit tangierten gesellschaftlichen Institutionen kurzfristig umsetzbare und grundsätzliche Handlungsempfehlungen geben. Sie soll dabei auch die Frage beantworten, ob die bisherige gesellschaftspolitische Behandlung und die pauschale Bezeichnung dieser Organisationen als Sekte oder Jugendsekte der tatsächlichen Entwicklung und den Notwendigkeiten für eine angemessene gesellschaftspolitische Auseinandersetzung entsprechen.
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