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Deutschland wird die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu regeln. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (17/7576) wird am Donnerstag, 9. Februar 2012, von 13.40 Uhr an in einer 45-minütigen Debatte abschließend beraten. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (17/8615) vor. Die neuen Durchführungsvorschriften beziehen sich unter anderem auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands, etwa im Meldewesen und bei der Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen. Der Gesetzentwurf bezieht sich sowohl auf übertragbare Krankheiten als auch auf Gesundheitsgefahren, bei denen beispielsweise chemische oder radionukleare Substanzen ursächlich sind.
Ferner geht es um die Sicherstellung der Schiffshygiene sowie Regelungen über die Melde- und Informationspflichten von Piloten und Schiffskapitänen, "deren Erfüllung eine notwendige Basis für einen effektiven Gesundheitsschutz darstellt", wie die Regierung schreibt. Darüber hinaus soll den Angaben zufolge eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln eingeführt werden.
Ebenso sollen die Gesundheitsämter verpflichtet werden, die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu informieren, wenn ein an Endverbraucher abgegebenes Lebensmittel in mindestens zwei Fällen mit epidemiologischem Zusammenhang die Ursache einer übertragbaren Krankheit ist.
Die IGV sind laut Regierung das zentrale Rechtsinstrument der Weltgesundheitsorganisation, um eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die drei Rechtsverordnungen, die zur Umsetzung der IGV aus dem Jahr 1969 erlassen worden waren, seien überholt und würden nun durch ein einheitliches Gesetz abgelöst, heißt es in der Vorlage.
Für den Vollzug der IGV sind laut Entwurf grundsätzlich die Länder zuständig. Als nationale Anlaufstelle ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz vorgesehen.
Der federführende Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf am 8. Februar in geänderter Fassung bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen beschlossen (17/8615). Zu den Änderungen gehört, dass Schutzimpfungen gegen Gelbfieber, wie vom Bundesrat angeregt, künftig nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen, „die die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Lagerung des Impfstoffs sowie für die Durchführung der Impfung verfügen“.
Ferner sollen auch zu den Krankheiten Mumps, Windpocken und Keuchhusten neue Arzt- und Labormeldepflichten eingeführt werden. Im Gesetzentwurf der Regierung ist bereits eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln vorgesehen. (mpi)
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