Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Neue Regeln für den Handel mit Robbenerzeugnissen
Berlin: (hib/ELA/LEU) Die Bundesregierung will neue Regeln für den Handel mit Robbenerzeugnissen aufstellen und das Seefischereigesetz ändern. Dies geht aus einem Gesetzentwurf (17/1704) hervor, der auf Basis von EU-Verordnungen erstellt wurde. Der Umgang mit Robbenerzeugnissen soll im Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz geregelt werden. Die betreffende EU-Verordnung besagt, dass ”Robbenerzeugnisse nur in wenigen, eng umgrenzten Ausnahmefällen in den Verkehr gebracht werden dürfen und diese Bedingungen für eingeführte Erzeugnisse zum Zeitpunkt oder am Ort der Einfuhr gelten“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Zur Durchführung dieser Vorschriften würden Verfahrensregelungen getroffen und Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Beim Thema Seefischerei geht es um die Mitwirkung der Zollbehörden zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Mail beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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